So hat das Haus nach dem verheerenden Brand im Januar dieses Jahres ausgesehen. Foto: Phillip Weingand
Am Landgericht Stuttgart muss sich ein 58-Jähriger wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung in Schorndorf verantworten. Die Explosion war im Januar dieses Jahres.
Es war eine Explosion, die nicht nur Schorndorf selbst am frühen Sonntagmorgen des 19. Januar dieses Jahres in Aufregung versetzt hatte. Selbst in umliegenden Orten im Rems-Murr-Kreis hatten Fensterscheiben vibriert und war die meterhohe Rauchsäule zu sehen gewesen. Nun hat am Landgericht Stuttgart der Prozess gegen den Mann begonnen, den die Staatsanwaltschaft für den Verursacher der Explosion hält, bei der insgesamt sieben Personen verletzt wurden. Es ist ein 58-jähriger Mann, der in dem Gebäude in der Gmünder Straße in Schorndorf gewohnt und dort ein Geschäft betrieben hat.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte am frühen Sonntagmorgen gegen 7.15 Uhr die Türen in seinem Geschäft zweimal von innen abgeschlossen und dann Benzin auf dem Boden ausgegossen. Anschließend soll er bei vier der sechs Gasflaschen, die in dem Geschäft standen, die Ventile aufgedreht haben – bei zweien ganz, bei zwei anderen nur ein bisschen. Anschließend habe er das Benzin entzündet und die Explosion ausgelöst, bei der die westliche Seite des u-förmigen Gebäudekomplexes komplett weggesprengt wurde.
Mehrere Anklagepunkte
Die Anklagebehörde wirft dem 58-Jährigen versuchten Mord, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, schwere Brandstiftung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte habe gewusst, dass der Inhaber eines im Gebäudekomplex befindlichen Cafés in diesem übernachtet habe und habe dessen Tod in Kauf genommen. Dieser musste sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einem Sprung aus dem Fenster im ersten Stock retten und wurde mit Schmerzen am Fuß und einer Rauchvergiftung in eine Klinik eingeliefert.
Laut Anklage mussten sich darüber hinaus zwei weitere Personen, die in einer muslimischen Begegnungsstätte übernachteten, über das Fenster und einen Balkon der Nachbarwohnung retten, da der Fluchtweg durch das Treppenhaus versperrt war. Auch diese beiden Menschen hätten Rauchverletzungen erlitten, eine davon zudem Prellungen und einen Bänderriss.
Der Angeklagte selbst hat nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schwere Verbrennungen erlitten und sei nach der Explosion auf ein nahe gelegenes Parkdeck gelaufen, um die weiteren Geschehnisse zu beobachten. Gegen 7.50 Uhr soll er zurück zu seinem Geschäft gegangen und dort von der Feuerwehr aufgegriffen worden sein. Diese habe veranlasst, dass er mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik nach Ludwigshafen geflogen wurde.
Ist der Angeklagte schuldfähig?
Laut Anklage wurde das Mobiliar in einigen der Wohnungen und Geschäftsräume schwer beschädigt und teilweise ganz zerstört. Auch die Fahrzeuge einer Sicherheitsfirma aus dem Gebäudekomplex, die dort geparkt waren, seien vollkommen zerstört worden. Eine Wohnung im ersten Obergeschoss sei bis heute unbewohnbar. Die Staatsanwaltschaft schätzt den Gesamtschaden laut Anklage auf einen Betrag im unteren zweistelligen Millionenbereich.
Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass der Angeklagte in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, da er unter schweren Depressionen litt. Dazu will sich der Angeklagte am nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußern. Sein Verteidiger Jens Rabe hat zudem eine Erklärung zur Sache angekündigt, in der die Tat eingeräumt wird. Das Urteil soll nach derzeitigem Stand nach acht weiteren Verhandlungstagen am 5. November verkündet werden.