Boeing flog offenbar aus Frankfurt in die USA
Blinder Passagier tot in Flieger gefunden
Aktualisiert am 29.09.2025 – 17:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Boeing 777 der American Airlines (Symbolbild): Das Flugzeug mit dem Toten soll aus Frankfurt am Main gekommen sein. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
Ein Flugzeug aus Europa landet in den USA. Techniker beginnen mit Wartungsarbeiten und finden auf einmal eine Leiche.
In der Großstadt Charlotte im US-Bundesstaat North Carolina ist ein blinder Passagier im Fahrwerk eines aus Europa kommenden Flugzeugs gefunden worden. Wie die Polizei von Charlotte mitteilte, wurde die Leiche am Sonntag gegen 9 Uhr bei Wartungsarbeiten an der American-Airlines-Maschine entdeckt.
Beamte konnten nur noch den Tod der Person im Fahrwerk feststellen. Eine Mordkommission ermittelt nun zu dem Fall.
Berichten zufolge soll es sich bei dem Flugzeug um eine Boeing 777-200ER handeln, die bereits am Freitag aus Frankfurt am Main angekommen ist. Demnach lag die Leiche zwei Tage unentdeckt im Fahrwerk des Flugzeugs, bevor sie auffiel.
Das Flugzeug mit der Kennung N794AN hatte den Atlantik in einer Höhe von 10.360 Metern überquert. In so großer Höhe herrschen extreme Minustemperaturen. Außerdem macht es der Sauerstoffmangel fast unmöglich, einen solchen Flug außerhalb der Passagierkabine zu überleben.
Nur selten gibt es Berichte von Menschen, denen ein solches Vorhaben gelingt. In der vergangenen Woche überlebte etwa ein 13 Jahre alter Junge einen 90-minütigen Flug in einem Fahrwerk aus Afghanistans Hauptstadt Kabul nach Delhi in Indien – und wurde danach umgehend wieder zurückgeschickt.
Dennoch versuchen Menschen immer wieder, im Fahrwerk von Flugzeugen unerkannt mitzufliegen. Meist stammen sie aus Ländern mit politischen oder wirtschaftlichen Krisen und wollen den dort herrschenden Bedingungen entkommen.
Zur Identität der toten Person machte die Polizei keine Angaben. Auf Anfrage von t-online nannte American Airlines keine weiteren Details. Die Fluggesellschaft teilte lediglich mit, in dem Fall mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.