Jahrelanger Konflikt mit Behörden

Das Leipziger Verwaltungsgericht hatte sich in seinem Urteil zum Haltungsverbot Mitte April dieses Jahres auf Schilderungen durch das Veterinäramt berufen. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig als Gegner im Verfahren hatte die Pferdehaltung bereits in einer Anordnung vom Juni 2024 untersagt. Als Grund nannte die Behörde fehlenden Witterungsschutz und der bei Regen verschlammte Zustand des Außengeländes am Schachtweg.

Den geforderten Witterungsschutz durfte Deutrich allerdings auf der Fläche nicht bauen, weil sie laut Flächennutzungsplan der Stadt Markkleeberg als Grünfläche vorgesehen ist. Grünflächen dürfen für gewöhnlich nicht bebaut werden. So wurden Deutrichs Bauanträge abgelehnt, weil er als privater Pferdehalter und sein Vorhaben nicht als „privilegiert“ gelten, wie es im Baugesetzbuch als Begriff heißt.

Ich hoffe, dass es in unserem Sinne weitergeführt wird.

Sven Deutrich
Vereinschef „Fanny Farm“

Klage gegen Haltungsverbot

Gegen das Haltungsverbot hatte der Betreiber geklagt. Auch hatte Deutrich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Ende Juli hatte wiederum das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen das Verwaltungsgerichtsurteil in wesentlichen Punkten bestätigt. Der OVG-Beschluss liegt MDR SACHSEN vor.

Deutrich: Amtstierärztin nicht neutral

Im Gespräch mit MDR SACHSEN äußert Deutrich seine schwere Enttäuschung über den ganzen Prozess und kritisiert den Umgang des Veterinäramts des Landkreises mit ihm. „Die Amtstierärztin ist meiner Meinung nach nicht neutral. Sie war Gegenpartei. Eigentlich ist das Hauptanliegen des Veterinäramts, dass es den Tieren gut geht. Sie waren ja involviert und wussten, dass wir verbessern wollen. Aber sie waren ja eher die, die das ausgebremst haben.“

Deutrich macht zudem aufmerksam, dass hinter jedem Beschluss auch ein Einzelschicksal steht: „Wir haben aktuell einen Wallach, der 25 Jahre alt ist. Das ist ein sehr biblisches Alter für das Pferd. Er ist seit 15-20 Jahren bei uns. Den wird niemand anderes nehmen“, ist sich Deutrich sicher. „Das Auflösen der Herde bedeutet auch nicht, dass wir die Tiere trennen müssen, sondern wir versuchen, dass die neuen Halter die Herde zusammenhalten.“

Das Auflösen der Herde bedeutet auch nicht, dass wir die Tiere trennen müssen, sondern wir versuchen, dass die neuen Halter die Herde zusammenhalten.

Sven Deutrich
Vereinschef „Fanny Farm“ Markkleeberg

Landratsamt sieht sich bestätigt

Als Bremse gewirkt zu haben, diese Ansicht teilt das Landratsamt nicht. Auf Anfrage von MDR SACHSEN heißt es: „Aus Sicht der betroffenen Tiere hätten wir uns schnell bessere Haltungsbedingungen gewünscht. Das hätte auch den Kosten- und Arbeitsaufwand für alle Beteiligten verringert“.

Auch bezüglich des gerichtlichen Beschlusses sieht sich die Behörde im Recht. Das Urteil bestätige, „dass über einen langen Zeitraum hinweg die Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters zu Recht beanstandet wurde“, hieß es weiter.