Mancher Spaß klappt dann doch nicht. Auch wenn er ernst gemeint war wie der Antrag von Thomas Kumbernuß und Katharina Subat (beide Die PARTEI) im Leipziger Stadtrat „Ausreisestopp jetzt! Grenzen schließen, Rückführungen unterbinden“. Oberbürgermeister Burkhard Jung hat den Antrag am 16. April gleich aus dem Verfahren genommen. Wegen Rechtsmissbräuchlichkeit, heißt es in der Begründung. Auch das durchaus eine eigenwillige Interpretation, die Thomas Kumbernuß so nicht stehen lassen wollte.
Denn Jung hatte die Rechtsmissbräuchlichkeit wohl mit Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes begründet: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Was wohl so gedacht war, dass niemandem das Verlassen des Landes verwehrt werden dürfe, wenn er ausreisen wolle.
Was durchaus Gedanken wach werden lässt, die so abwegig nicht sind. Denn Deutschland hat auch schon eine Zeit erlebt, in der es lebensrettend für viele Menschen war, wenn sie das Land noch rechtzeitig verlassen konnten.
Auch wenn es so im Antrag von Die Partei nicht gemeint war. Ein Antrag, der in gleicher Form auch in anderen Städten eingereicht worden war – und zwar vor allem, um dem zunehmenden Druck rechter und rechtsextremer Parteien etwas entgegenzusetzen, die immer schärfere Maßnahmen gegen Migranten und mehr Abschiebungen fordern, mehr Grenzkontrollen oder gar Zurückweisungen an den Grenzen. Oft auch mit der Unterstellung, die Ausländerbehörden würden nicht konsequent genug vorgehen bei der Ablehnung von Asylbegehren.
So gesehen war der Antrag durchaus ein deutlicher Hinweis darauf, wie verquer die Migrationsdebatte in Deutschland mittlerweile läuft und wie stark das Framing der Rechtsextremen die Debatte längst bestimmt.
Während es eigentlich um eine bessere Integration geht und ein wirklich modernes Einwanderungsgesetz, das Deutschland bis heute nicht hat, obwohl es faktisch – wie die Bundesagentur für Arbeit berechnet hat – 400.000 Zuwanderer jedes Jahr braucht.
Burkhard Jung merkte vielleicht selbst, dass er nicht so richtig wusste, wie er mit dem Antrag umgehen musste. Einerseits sagte er im Wortgeplänkel mit Thomas Kumbernuß, er halte den Antrag für eine satirische Zuspitzung. Also etwas, was der von PARTEI-Stadträten mittlerweile gewohnt sein müsste. Gleichzeitig betonte er aber auch: „Rechtswidrige Anträge werden nicht zugelassen.“
Was Kumbernuß dann zu der nur zu berechtigten Frage brachte, warum das nicht auch für Anträge anderer Fraktionen gelte.
Worauf Jung zumindest zugestand, man wolle den Vorgang noch einmal prüfen.
Ob der Antrag dann doch wieder ins Verfahren kommt, wird dann wohl zur nächsten Ratsversammlung im Mai geklärt.