Die Münchner ÖDP hat das von der Landeshauptstadt getragene Bündnis „OlympiaJA“ beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) angezeigt. Der Vorwurf: Die Plakatkampagne des Bündnisses für den Bürgerentscheid am 26. Oktober verstoße gegen das Bayerische Pressegesetz sowie die Münchner Plakatierungsverordnung. Die ÖDP fordert deshalb Bußgelder und die Entfernung der beanstandeten Plakate. Auf denen wirbt „OlympiaJA“ für die Zustimmung der Bevölkerung zu einer Olympia-Bewerbung der Stadt für die Jahre 2036, 2040 oder 2044.
Die ÖDP, die sich im Bündnis „NOlympia“ gegen eine solche Bewerbung engagiert, moniert, dass die an mehreren Standorten in München prominent platzierten Plakate der Olympia-Befürworter deutlich größer seien als erlaubt; außerdem fehle das Impressum, also der Hinweis, wer dafür verantwortlich ist. Für Tobias Ruff, den Fraktionsvorsitzenden der ÖDP im Stadtrat, zeigt sich dabei erneut, „wie skrupellos die OlympiJa-Lobby arbeitet. Zum wiederholten Male halten sich die Befürworter nicht an Recht und Ordnung und drehen sich Verordnungen, wie es ihnen gerade passt.“
Steffen Gölzner, der Chef des ÖDP-Stadtverbandes, kritisiert: „Wer mehrfach Regeln missachtet, um sich Vorteile im Meinungswettstreit zu erschleichen, agiert rein machtpolitisch und respektlos gegenüber der demokratischen Kultur in unserer Stadt.“
Die ÖDP bezweifelt, dass die „OlympiaJA“-Plakate grundsätzlich zulässig sind. Laut Münchner Plakatierungsverordnung dürften nur politische Parteien und Wählergruppen im öffentlichen Raum werben – und „OlympiaJA“ sei eine Kampagne der Stadt.