
AUDIO: A26-Ost: Prozessbeginn am Bundesverwaltungsgericht (1 Min)
Stand: 30.09.2025 17:53 Uhr
Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag der Prozess um den Bau der Autobahn A26-Ost durch den Hamburger Hafen begonnen. Umweltverbände hatten gegen das umstrittene Projekt geklagt.
Die sogenannte „Hafenpassage“ ist eines der größten Bauprojekte in Hamburg. Sie soll im Süden Hamburgs die A1 und die A7 verbinden und so den Hafenverkehr umleiten. So soll insbesondere der Stadtteil Harburg von Verkehr, Lärm und Schadstoffen entlastet werden. Der rot-grüne Senat hatte das Projekt 2020 in seinem Koalitionsvertrag verankert – im Dezember 2023 erließ die Behörde für Wirtschaft und Innovation einen Planfeststellungsbeschluss für einen ersten Teilabschnitt.
Urteil schon kommende Woche möglich
Dagegen klagten BUND und NABU im vergangenen Jahr. Die A26-Ost würde wertvolle Natur zerstören und sei mit den Klimazielen nicht vereinbar, begründeten die Verbände ihre Klage. Konkret würden im Bereich Moorburg wertvolle wertvolle Moorböden, Grünflächen und Artenvielfalt zerstört und so die Klimakrise befeuert. Durch den Bau gingen rund 150 Hektar Naturflächen verloren, so die Kläger. Das entspricht mehr als 200 Fußballfeldern.
Mit einem Eilantrag gegen Vorarbeiten waren die Umweltverbände im vergangenen Jahr gescheitert. Die Richterinnen und Richter in Leipzig könnten ihr Urteil nach Informationen von NDR 90,3 schon in der kommende Woche verkünden. Für die gerichtliche Überprüfung dieser Planung ist das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.

Es geht um den Ausbau der A20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der A26 in Hamburg und der A39 in Niedersachsen.

Die zehn Kilometer lange Autobahn, die die A7 mit der A1 verbinden soll, ist nach Ansicht von NABU und BUND nicht mit den Klimazielen vereinbar.

Die nur zehn Kilometer lange Autobahn soll die A7 mit der A1 verbinden. Der Umweltverband BUND prüft eine Klage gegen die Baugenehmigung.