Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das von der Polizei gegen einen führenden Ultra-Fan des Wuppertaler SV ausgesprochenen Betretungsverbot bei Heimspielen des WSV von April bis Juni bestätigt. Das Verbot, das für das Stadion selbst und den Bereich darum herum gilt und gegen das der Fan Einspruch eingelegt hatte, wird damit noch für das Heimspiel am Samstag gegen Gladbach und am 10. Mai gegen Lotte wirksam. Beim WSV selbst betont man, dass es sich um eine reine Maßnahme der Polizei handele, zeigt sich verwundert über die Ausführlichkeit der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, durch die der Fan identifizierbar und damit gebrandmarkt sei.