Das Thema Zweite Rheinbrücke wird derzeit wieder diskutiert. Hintergrund ist eine Liste mit 74 Projekten, die laut Bundesverkehrsministerium aufgrund des noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalts auf dem Prüfstand stehen. Da mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zwei Bundesländer an dem Großprojekt Zweite Rheinbrücke beteiligt sind, sind die Planungen und deren Verteilung entsprechend komplex.
Landrat Martin Brandl weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuständigkeiten in einer Berichterstattung der RHEINPFALZ falsch benannt wurden. „Es ist schlichtweg falsch, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verantwortung für das ergänzende Planfeststellungsverfahren trägt.“ Für die Vergabe der Ingenieurleistungen ist ausschließlich der rheinland-pfälzische Landesbetrieb Mobilität zuständig; nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe. Landrat Brandl hat Recht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Laut Landesbetrieb wurden entsprechende Aufträge schon 2023 vergeben.
Wenn die Pläne vorliegen, können beide Bundesländer jeweils für ihre Seite das ergänzende Planfeststellungsverfahren abschließen und Baurecht erteilen. Der Landrat bekräftigt seine Forderung nach verbindlichen Zeitplänen für dieses Großprojekt. „Der Bund muss die Finanzierung für notwendige Neubauprojekte sicherstellen und das Land muss rechtskräftig das Baurecht herstellen. Es ist unangebracht, Vorhaltungen zu machen und die Verantwortung hin- und herzuschieben.“