An der Moritzbastei wurde eine Gedenktafel feierlich eingeweiht, die an das Revolutionsjahr 1848 erinnert und den Einsatz von Leipziger Abgeordneten für demokratische Reformen würdigt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte in der Frage, ob die Zahlung von Rundfunkbeiträgen verweigert werden darf. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 1. Oktober 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Neue Gedenktafel erinnert an Abgeordnete und Reform-Petition von 1848
Eine Gedenktafel an der Leipziger Moritzbastei erinnert seit heute an die Leipziger Abgeordneten, die im Revolutionsjahr 1848 zusammengekommen waren und politische Reformen eingefordert hatten. Die Tafel wurde nach einem Entwurf des Leipziger Künstlers Kay Bachmann gestaltet. Enthüllt wurde sie bei einer Zeremonie am Nachmittag durch Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke (Die Linke) sowie die früheren Leipziger Stadträte Margitta Hollick und Christian Schulze.
Letztere waren zur „ersten Stunde“ im Jahr 1990 bereits im Stadtrat dabei, erlebten den politischen Umbruch mit dem Ende der DDR hautnah. Nicht zuletzt in diesem Sinne wurde betont, dass die einst mühsam erkämpfte Demokratie kein Selbstläufer sei und immer wieder mit Leben erfüllt werden müsse.
Auf der Moritzbastei, dem letzten erhaltenen Teil der Leipziger Stadtbefestigung, befand sich die erste Leipziger Bürgerschule, die von 1831 bis 1887 Sitz der Stadtverordneten war. Am 1. März 1848 wurde hier eine Petition an den König von Sachsen beschlossen, um Reformen, mehr Freiheitsrechte und die Einheit des politisch damals zersplitterten Deutschlands zu fordern. Gewürdigt wird so für alle sichtbar ein bedeutendes Stück Demokratie- und Stadtgeschichte, das weit über Leipzig hinausreicht.
Quo vadis, Rundfunkbeitrag? Bundesverwaltungsgericht ist am Zug
Ein brisanter Prozess mit großem Zulauf von Medien und Öffentlichkeit begann am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht: Streitgegenstand ist die Klage einer Frau aus Bayern, die sich gegen eine ausstehende Restzahlung von Rundfunkgebühren zur Wehr setzt.
Ihrer Ansicht nach werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) seinem Auftrag eines ausgewogenen, pluralistischen und staatsfernen Angebots nicht gerecht, weswegen eine Zahlung der Gebühr von 18,36 Euro im Monat verweigert werden dürfe.
Zwei gerichtliche Vorinstanzen hatten dies anders gesehen, allerdings wurden Rechtsmittel wegen der Bedeutung des Streitgegenstands letztlich zugelassen. Damit ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug. Der Auftakt des Prozesses am Mittwoch wurde auch von Gegnern und Kritikern des ÖRR aufmerksam verfolgt. Längst nicht alle bekamen einen Platz im Gerichtssaal. Einige versammelten sich vor dem Gebäude zum Protest.
Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden beendet, ein Urteil verkündet der 6. Senat in zwei Wochen. Hier gibt es einen ausführlichen Bericht.
Worüber die LZ heute berichtet hat:
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