AUDIO: Zwischenbilanz beim Hamburger Datenschutz (1 Min)
Stand: 02.10.2025 06:41 Uhr
Eine Bank mit Sitz in Hamburg hatte Kreditkartenanträge potenzieller Kundinnen und Kunden trotz guter Bonität abgelehnt – nur auf Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen. Weil sie darüber keine Auskunft gab, muss sie ein Bußgeld von 492.000 Euro zahlen.
Als das System mehrere Kundinnen und Kunden ablehnte, wollten diese die Gründe dafür erfahren. Aber die Bank schwieg. Weil es jedoch ein Recht auf diese Auskünfte gibt, wurde die Angelegenheit zum Fall für den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs.
Bank verstieß gegen Auskunftsrecht
Die Bank habe gegen ihre Pflichten verstoßen, sagte Fuchs. „Wenn Unternehmen auf Auskunfts- und Informationsansprüche systematisch nicht oder nur unzureichend reagieren, ist eine spürbare Sanktion geboten.“ In diesem Fall ein Bußgeld von fast einer halben Million Euro. Inzwischen habe das Unternehmen die Informationen doch herausgerückt und bessere Informationssysteme entwickelt. Sonst wäre das Bußgeld noch höher ausgefallen, sagte Fuchs. Den Namen der Bank nannte er nicht.
Aus seiner Sicht ist dies ein wichtiger Fall. Denn künftig würden KI-Systeme immer mehr Entscheidungen fällen. Und Verbraucherinnen und Verbraucher hätten ein Recht, die Logik dahinter zu erfahren. „Entscheidet eine Software über Menschen, muss die verarbeitende Stelle die tragenden Gründe verständlich erklären können.“
775.000 Euro Bußgelder wegen Datenschutzverstößen
Insgesamt hat Hamburgs oberster Datenschützer in diesem Jahr bereits Bußgelder in Höhe von 775.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. In drei Fällen hätten Unternehmen ohne Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger Werbung per E-Mail verschickt, was mit Bußgeldern im unteren fünfstelligen Bereich geahndet worden sei.
In sechs Fällen seien Bußgelder gegen Beschäftigte der Polizei und anderer Hamburgischer Behörden verhängt worden, weil sie ohne dienstliche Veranlassung Abfragen über Privatpersonen in behördlichen Datenbanken durchgeführt hatten. Ein Beschäftigter eines Krankenhauses habe ein Bußgeld zahlen müssen, weil rechtswidrig die Patientenakte eines Kollegen eingesehen hatte.
Auch in der öffentlichen Verwaltung spielt Künstliche Intelligenz eine immer größere Rolle. Thomas Fuchs warnt vor Gefahren.