Leipzig debattiert zwar gerade über die Abschaffung der 2011 eingeführten Umweltzone, weil es die Stadt seit einigen Jahren schafft, die aktuellen EU-Grenzwerte für die Luftbelastung zu unterschreiten. Aber dabei wird gern vergessen, dass die EU-Grenzwerte ab 2030 weiter abgesenkt werden. Und da kann es passieren, dass Leipzig dann wieder alljährliche Luftreinhaltepläne mit strengen Auflagen erlassen muss. Die neuen strengeren Grenzwerte für Luftschadstoffe in der EU werden mit Wirkung vom 1. Januar 2030 für alle Mitgliedstaaten rechtlich bindend.

Um sicherzustellen, dass die Grenzwerte bis 2030 eingehalten werden, ist von der EU ein neues Instrument eingeführt worden: sogenannte Luftreinhaltefahrpläne. Damit wird eine Planung von Maßnahmen für sauberere Luft bereits vor 2030 nötig, sofern Grenzwertüberschreitungen zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 festgestellt werden und absehbar ist, dass ohne entsprechende Maßnahmen die neuen Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Die neuen Grenzwerte sind nur noch halb so hoch

Das aktuell in Dresden-Pillnitz stattfindende Statuskolloquium „Luftqualität & Klima“ des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gab mehreren Expertinnen und Experten für Luftqualität die Gelegenheit, sich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft und kommunaler Praxis darüber auszutauschen und zum aktuellen Stand zu informieren: So halbieren sich beispielsweise die Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Für die noch kleineren Partikel Feinstaub PM2.5 gilt ab 1. Januar 2030 ein Jahresgrenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter gegenüber dem jetzt gültigen Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Aktuell werden noch alle derzeit gültigen Grenzwerte eingehalten. Jedoch sorgte die Witterung des ersten Halbjahres 2025 dafür, dass die Luftqualität in Sachsen im Vergleich zu den Vorjahren 2023 und 2024 deutlich abnahm.

Insbesondere die Feinstaubkonzentrationen PM10 und PM2.5 waren an allen sächsischen Luftmessstationen deutlich höher als im vergleichbaren Zeitraum der beiden Vorjahre. Das ist vor allem auf die sogenannten luftaustauscharmen Inversionswetterlagen im Februar und März zurückzuführen. Auch die Stickstoffdioxid-Werte zeigen dem Landesumweltamt zufolge diese Tendenzen.

Mit Blick auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie sieht es kritischer aus. Wäre das Jahr 2026 von den meteorologischen Bedingungen her vergleichbar mit 2025, müssten für eine Reihe von sächsischen Städten und Landkreisen Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden, stellt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) fest.

Die sächsischen Aktivitäten

Sachsen bereitet sich auf die Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie intensiv vor. So wird unter anderem das sächsische Luftmessnetz hinsichtlich seiner Repräsentativität überprüft und die Messtechnik der Online-Feinstaub-PM2.5-Messung ausgebaut, was eine zeitnahe Information der Bevölkerung gegenüber der aktuellen Feinstaubbelastung möglich macht. Zudem wird am Standort Radebeul-Wahnsdorf eine von elf Großmessstationen in Deutschland eingerichtet.

Das sächsische Luftmessnetz wird im Auftrag des LfULG von der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) betrieben und ist in sechs landkreisübergreifende Beurteilungsgebiete aufgeteilt. Diese Beurteilungsgebiete werden derzeit überprüft und angepasst. Die Anzahl der erforderlichen Luftmessstationen innerhalb dieser Gebiete richtet sich nach der Belastungssituation und der Einwohnerzahl.

Werden Grenzwerte oder Zielwerte, entsprechend der novellierten EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881, zwischen dem 01.01.2026 und dem 31. Dezember 2029 überschritten, wird ein Luftreinhaltefahrplan notwendig. Diese Pläne werden für das gesamte Beurteilungsgebiet erstellt.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Luftreinhaltepläne obliegt in Sachsen den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Eine mögliche Fristverlängerung zur Einhaltung der neuen Grenzwerte ist nur möglich, wenn bis Ende 2028 ein Luftreinhaltefahrplan erstellt wurde.

Für saubere Luft kann auch jede, jeder Einzelne einen kleinen Beitrag leisten. Besondere Anstrengungen sind vor allem in den Wintermonaten nötig. Das fachgerechte Anheizen des heimischen Holzofens von oben, mit trockenem Brennstoff, führt beispielsweise deutlich zur Reduktion von Feinstaubemissionen. Die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad reduziert sowohl Stickstoffdioxid- als auch Feinstaubemissionen.