Mannheim (dpa/lsw) – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat über Rückzahlungsaufforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land verhandelt. Es handelte sich dabei um Musterfälle, die laut Gericht beispielhaft für Hunderte andere Verfahren geführt werden. Diese ruhen derzeit. Aktuell sind laut L-Bank noch rund 1.400 Klagen von Unternehmern anhängig. Entscheidungen in den Verfahren am VGH werden frühestens nach Verhandlungen von zwei weiteren Musterfällen am Dienstag erwartet.
Bei den sechs Musterfällen geht es bereits in die zweite Instanz – nachdem zuvor entweder die L-Bank oder ein Unternehmer in Berufung gegangen ist.
L-Bank forderte in rund 117.000 Fällen Geld zurück
Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. Im Jahr 2021 verlangte die L-Bank von den Unternehmern eine Abrechnung, «ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt», wie der Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Die L-Bank forderte letztlich nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück.
Die L-Bank argumentiert, die Soforthilfen seien auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien.
Die Unternehmer verweisen dagegen darauf, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.