Innenministerium: private Veranstaltungen bei der Polizei müssen genehmigt werden

Das Innenministerium weist in einer Mitteilung auf einen Erlass von Ende September hin, der den Umgang mit privaten Veranstaltungen in Einrichtungen der Landespolizei neu regelt. Künftig dürfen solche Veranstaltungen nur noch mit vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Behördenleitung stattfinden. Außerdem müssen sie dem Ministerium angezeigt werden. Kantinenräume der Polizei dürfen demnach nicht für private Veranstaltungen genutzt werden. Ziel der neuen Regelungen ist es laut Ministerium, die Sicherheit und Ordnung in den Einrichtungen der Landespolizei zu gewährleisten und klare Zuständigkeiten zu schaffen.

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„Im Rahmen der bisher durchgeführten Ermittlungen, zu denen unter anderem mehrere zeugenschaftliche Vernehmungen gehören, konnte bislang kein konkreter Tatverdacht gegen eine oder mehrere Personen erhoben werden“, hieß es weiter. Vorliegendes und bereits ausgewertetes Videomaterial habe ebenfalls keinen konkreten Tatverdacht gebracht.