Ein Zug fährt auf der Gäubahnstrecke durch die Stuttgarter Halbhöhe: Damit könnte Anfang 2027 Schluss sein. Foto: Bernd Weißbrod
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist die Berufungsanträge des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe zur Gäubahn ab.
Ist damit das Schicksal der Gäubahnstrecke in Stuttgart besiegelt? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in zwei Beschlüssen die Anträge des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg (LNV) und des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Für den LNV gibt es allerdings noch einen kleinen Hoffnungsschimmer, die DUH hat bereits die nächste Klage eingereicht.
Mit den ursprünglichen Klagen sollte erreicht werden, dass die Deutsche Bahn nicht wie geplant im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart21 die Gäubahngleise zwischen dem Nord- und dem Hauptbahnhof unterbrechen darf. So sieht es die Baugenehmigung, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, vor. Allerdings lässt die Umsetzung der Alternativführung der Strecke durch den sogenannten Pfaffensteigtunnel bis mindestens 2032 auf sich warten. In der Zwischenzeit müssten Reisende der Gäubahn aus Richtung Schweiz, Schwarzwald und Bodensee in Stuttgart-Vaihingen umsteigen.
Im Februar 2025 scheiterten beide Umweltverbände vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Zunächst wies die 8. Kammer die Klage des LNV (Az.: 8 K 2208/24) wegen fehlender Klagebefugnis ab. Tags darauf folgte die Deutsche Umwelthilfe: Ihre Klage (Az.: 8 K 2208/24) wurde zwar als zulässig, in der Sache aber als unbegründet verworfen.
Gäubahn: kein Gang in die nächste Instanz
Beide Urteile des Stuttgarter Verwaltungsgerichts sahen keine Berufung vor, doch die Kläger kündigten an, den Rechtsweg weiter beschreiten zu wollen. Dies geschah in Form eines Antrags beim VGH auf Zulassung der Berufung. Mit Beschluss vom 9. September wies der 5. Senat des höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgericht das Ansinnen des LNV zurück (Az.: 5 S 745/25), am 25. September erlitt der Antrag der DUH das gleiche Schicksal (Az.: 5 S 992/25).
Bei den Klägern macht sich Ernüchterung breit. „Nicht alles, was sachlich und verkehrspolitisch falsch ist, ist rechtlich immer mit Erfolg angreifbar“, sagt Stefan Frey, Vorstandsmitglied des LNV und selbst Verwaltungsjurist. Man werte den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs nun aus. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die erste Instanz in Stuttgart zwar die Klage abgewiesen hatte, einen Hilfsantrag des Verbands aber zuständigkeitshalber an den VGH verwies.
Als die Klagen in Stuttgart verhandelt wurden, gab es vor dem Gericht eine kleine Demonstration. Foto: Christian Milankovic
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, sagt: „Wir nehmen die Bestätigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch den VGH Mannheim mit Bedauern zur Kenntnis“. Geschlagen geben will sich der Verein aber nicht. Eine neuerliche Klage ist bereits eingereicht. „Wegen dieser für uns überraschend weitgehenden Interpretation der rechtlichen Möglichkeiten für die Deutsche Bahn, eben ohne zeitliche Befristung und damit auch dauerhaft die Gäubahn vom Stuttgarter Bahnknoten zu trennen und in Vaihingen enden zu lassen, haben wir ein zweites Hauptsacheverfahren nun zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig gemacht“, erklärt Resch.
Hilft die Verschiebung des Stuttgart-21-Starts?
Dass die Bahn bei Stuttgart21 im Verzug ist und die Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens zwischen Dezember 2026 zum November 2027 in Etappen erfolgt, hält Resch für einen Vorteil – zumindest was das Vorgehens der DUH angeht. „Wir begrüßen, dass die Gäubahn bis mindestens März 2027 weiterhin an den Stuttgarter Kopfbahnhof angebunden bleibt. Damit gewinnen wir ein weiteres Jahr, um unser Verfahren voranzubringen“. Zudem werde in dieser Phase der „Parallelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof praktisch getestet“. Die DUH werde „weiterhin mit allen juristischen Mitteln dafür kämpfen, dass die Gäubahn dauerhaft am Stuttgarter Kopfbahnhof angebunden bleibt.“