Die drei am Mittwoch in Berlin festgenommenen mutmaßlichen Hamas-Mitglieder kommen in Untersuchungshaft. Das ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Donnerstag nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an. Die drei Männer sollen seit dem Sommer in Deutschland versucht haben, Waffen für Mordanschläge der radikalislamischen Palästinenserorganisation auf israelische oder jüdische Einrichtungen zu beschaffen.

Bei den Festnahmen der „Auslandsoperateure“ der Hamas wurden der Bundesanwaltschaft zufolge unter anderem ein Sturmgewehr und mehrere Pistolen sowie eine große Menge Munition gefunden. Die Namen der drei Männer wurden mit Abed Al G., Ahmad I. und Wael F. M. angegeben. Zwei von ihnen seien deutsche Staatsangehörige, F. M. sei im Libanon geboren. Die beiden mit deutschem Pass sind 36 und 44 Jahre alt, der dritte – ein geborener Libanese mit noch ungeklärter Staatsbürgerschaft – ist 43.

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Zur Last gelegt werden ihnen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die drei Festgenommenen wurden am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehle gegen sie erließ. Durchsuchungen gab es nach Angaben einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft auch in Leipzig, wo einer der Beschuldigten wohnte, sowie bei einem vierten, nicht festgenommenen Beschuldigten in Oberhausen in Nordrhein-Westfalen.

Nach der Festnahme wird der Ruf laut, Doppelstaatlern leichter den deutschen Pass zu entziehen. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne heute bereits verloren gehen, wenn sich jemand an Kampfhandlungen einer Terrororganisation im Ausland beteilige, erklärte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm im „Handelsblatt“. „Es gibt keinen Grund, dies nicht auch auf Terrorhandlungen, die im deutschen Inland begangen werden, anzuwenden.“

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Die Hamas bestritt jegliche Verbindung. „Die Behauptung, dass die Festgenommenen Verbindungen zur Hamas haben, entbehrt jeder Grundlage und zielt darauf ab, den Ruf der Bewegung zu beschmutzen und die Sympathie des deutschen Volkes für unser palästinensisches Volk zu untergraben“, hieß es in einer Mitteilung der Terrorgruppe. Sie bleibe dabei, „ihren Kampf gegen die zionistische Besatzung ausschließlich auf Palästina zu beschränken“.

Dobrindt: Anschlagsziel war unklar

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berichtete, vor einigen Monaten sei ein den Sicherheitsbehörden bekannter Terrorverdächtiger mit Hamas-Kontakten eingereist. In den vergangenen Monaten sei aber nicht eindeutig klar gewesen, gegen welche Personen, Veranstaltung oder Einrichtung sich die Anschlagspläne gerichtet hätten. 

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Hinsichtlich des angeregten Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern handelt es sich um zwei verschiedene Ebenen: Bei Terrorkämpfern im Ausland geht es darum, dass sie für die deutsche Justiz nicht greifbar sind und ihre Rückkehr und damit eine Gefährdung in Deutschland ausgeschlossen werden soll – Terroristen im Inland hingegen können mit Mitteln des Strafrechts verfolgt und sanktioniert werden. (dpa, AFP)