Stand: 03.10.2025 20:53 Uhr

In Rheinland-Pfalz ist vor kurzem ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht etwa, die Asche Verstorbener mit nach Hause zu nehmen oder sie zu Schmuck verarbeiten zu lassen. Ein Vorbild für Hamburg?

Egal ob Särge, Leichentücher oder Urnen – in Hamburg gilt die Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Verstorbene laut dem Hamburger Bestattungsgesetz auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Die Asche Verstorbener außerhalb von Begräbnisstätten zu verstreuen oder in einer Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nicht erlaubt.

Für Seebestattungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor: Demnach ist es erlaubt, die Asche von Verstorbenen auf See zu verstreuen. Allerdings muss dies außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer – also mindestens drei Seemeilen (etwa 5,5 Kilometer) von der Küste entfernt – erfolgen.

Weniger Umsatz für Bestattungsunternehmen

Der Ohlsdorfer Friedhof aus der Vogelperspektive

Hier soll ausprobiert werden, wie der Naturraum gleichzeitig von Trauernden und Erholungssuchenden genutzt werden kann.

Mit einem Bestattungsgesetz wie in Rheinland-Pfalz könnten künftig auch auf der Elbe Seebestattungen stattfinden. Dort sind seit Ende September Flussbestattungen auf Rhein, Mosel und Saar erlaubt. Außerdem dürfen Hinterbliebene die Asche zu Hause aufbewahren, etwa auf dem Kaminsims, oder zu Schmuck verarbeiten lassen.

Für die Bestattungsunternehmen in Hamburg würde ein solches Bestattungsgesetz unter Umständen weniger Umsatz bedeuten. Frank Kuhlmann von der Hamburger Bestatter-Innung stört indes eher die Anonymität solcher Bestattungsformen: „Was Menschen gut tut, ist generell nicht falsch“, sagt Kuhlmann im Gespräch mit dem Hamburg Journal. „Aber es kann anderen Menschen wiederum auch überhaupt nicht gut tun, wenn es keinen Ort mehr gibt, wo man seinen besten Freund besuchen kann – weil es kein Grab gibt.“

Anonyme Beisetzungen immer beliebter

Für Pastor Heiko Jahn von der Evangelisch-Lutherischen Melanchthon-Kirchengemeinde in Groß Flottbek sind Bestattungen keine Sache des sich stets drehenden Zeitgeistes. Jahns Erfahrung nach werden anonyme Beisetzungen, etwa auf Urnenfeldern oder Friedwäldern, immer beliebter: „Wir legen Wert darauf, dass es Orte des Gedenkens gibt, die für alle Menschen zugänglich sind. Nicht nur für die nächsten Angehörigen“, sagt Jahn.

Für das Bestattungswesen ist in Hamburg die Umweltbehörde zuständig. Dort sieht man keinen Bedarf für ein liberaleres Bestattungsgesetz: „Hamburg hat sein Bestattungsgesetz erst 2018 novelliert. Aus Sicht der Umweltbehörde haben sich die grundlegenden Rahmenbedingungen der Friedhofskultur in Hamburg seitdem nicht verändert“, teilt die Umweltbehörde auf Nachfrage des NDR mit. Man sehe daher keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.

Ganz ohne Vorgaben kommt aber auch das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz nicht aus: Wer sich für eine bestimmte Bestattungsform entscheidet, muss dies zu Lebzeiten schriftlich festlegen.

Nach einem Regenguß scheint die Sonne auf eine Fläche mit Grabsteinen und kleinen Büschen und Bäumen.

Auf dem Friedhof Ohlsdorf soll ausprobiert werden, wie Naturraum gleichzeitig von Trauernden und Erholungssuchenden genutzt werden kann.

Die Demonstration einer Reerdigung in einer Bestattungshalle.

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