Eigentlich sollte die USA-Reise mehrerer AfD-Bundestagsabgeordneter schöne Bilder produzieren. Bilder, die zeigen, die AfD verfügt über internationale Partner, ist nicht isoliert. Doch jetzt bringen Videos in sozialen Medien die Abgeordneten in Erklärungsnot.

Hochgeladen wurden sie vom Instagram-Account des New York Young Republican Club, dem New Yorker Ortsverband der Nachwuchsorganisation der US-Republikaner. Zu sehen ist eine Party am Donnerstagabend, die Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt und Kay Gottschalk sind anwesend, zu Ehren der Gäste aus dem Ausland wird mit deutschem Bier angestoßen. Dann tritt ein Tenor auf, singt die amerikanische Hymne – und anschließend die erste Strophe des Deutschlandlieds.

AfD-Abgeordnete haben kein Problem mit der ersten Strophe

Die ist zwar nicht verboten, aber historisch sehr belastet. Nach ihrer Machtübernahme kombinierten die Nationalsozialisten die erste Strophe aus dem „Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben mit dem „Horst-Wessel-Lied“, einem Kampfgesang der SA und Parteilied der NSDAP. Es wurde fortan stets nach der ersten Strophe aus dem „Lied der Deutschen“ gespielt. „Die erste Strophe, die einst den Wunsch nach einem geeinten Deutschland verkörperte, war nun mit dem Größenwahn der Nazis verbunden“, schreibt die Konrad-Adenauer-Stiftung dazu.

Nach 1945 war das Deutschlandlied in der amerikanischen Besatzungszone vorläufig verboten. Durch die Veröffentlichung eines Briefwechsels zwischen Kanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss wurde das Deutschlandlied 1952 wieder zur Nationalhymne, bei öffentlichen Anlässen sollte aber nur die dritte Stufe gesungen werden. 1991 war es wieder ein veröffentlichter Briefwechsel, dieses Mal zwischen Helmut Kohl und Richard von Weizsäcker, mit dem die dritte Strophe als Nationalhymne festgelegt wurde.

Die beiden AfD-Bundestagsabgeordneten haben mit der ersten Strophe allerdings kein Problem. Jan Wenzel Schmidt teilt auf Anfrage mit, der Opernsänger mit deutsch-jüdischen Wurzeln habe erst die US-Nationalhymne gesungen, dann das Deutschlandlied mit allen drei Strophen. Dem Nachrichtenportal t-online, das zuerst darüber berichtet hatte, sagte Schmidt, der Opernsänger habe nicht gewusst, dass üblicherweise die dritte Strophe gesungen werde.

Es gebe an den drei Strophen aber nichts Verwerfliches, sagt Schmidt. Die erste Strophe sei nur in Bezug auf die alten Grenzen nicht mehr aktuell. „Selbstverständliche habe ich mitgesungen“, sagt er. Kay Gottschalk teilte mit, er schließe sich dem Statement Schmidts an.