Rund 50 Einsatzkräfte des Duisburger Zolls und der Polizei Duisburg haben sich am Dienstag im Duisburger Süden, auf dem Parkplatz Am Neuen Angerbach/Ecke Mündelheimer Straße, versammelt, um im Bereich Logistik Großkontrollen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen (wir berichteten). Von dem Treffpunkt schwärmten die Einsatzkräfte dann zur Großkontrolle aus.

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Beim Eintreffen in einem Objekt haben einige Arbeiter versucht, sich vor den Zöllnerinnen und Zöllnern zu verstecken. Vergebens. Der Grund war für die Einsatzkräfte des Bereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit schnell erkennbar, denn die acht Arbeiter verfügten nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel und halten sich somit illegal in Deutschland auf.

Zoll Duisburg stellt bei acht Personen illegalen Aufenthalt fest

„In den meisten Fällen ergeben sich weitere Verfahren, weil illegale Arbeitnehmer selten den Mindestlohn für Ihre Arbeit erhalten und meistens auch nicht zur Sozialversicherung gemeldet werden,“ bilanziert Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg.

Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 40 Personen zu ihrer Beschäftigung. Vor Ort leiteten die Einsatzkräfte im ersten Ergebnis 23 Verfahren ein.

50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren bei der Prüfung im Einsatz.

50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren bei der Prüfung im Einsatz.
© FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Wie das Hauptzollamt mitteilt, besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. „Auch hier könnten sich durch nachträgliche Prüfungen weitere Strafverfahren und auch Ordnungswidrigkeiten ergeben“, so die Pressesprecherin.

Großes Einsatzgebiet des Hauptzollamts Duisburg: Prüfungen erfolgen spontan

Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst einen großen Zuständigkeitsbereich: Er geht von Essen im Osten bis nach Kleve und Straelen im äußersten Westen. Zum Hauptzollamt Duisburg gehören die Dienststellen Emmerich, Essen, Ruhrort und Straelen-Autobahn.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verfolgt nach eigenen Angaben einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Das bedeutet: Bei jeder Prüfung kontrollieren die Mitarbeiter, unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer notwendige Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.