Magdeburg/Karlsruhe – Jetzt ist klar, der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wird den Fall um den mutmaßlichen Weihnachtsmarkt-Attentäter Taleb Al-Abdulmohsen (50) nicht übernehmen. Bedeutet im Umkehrschluss: Der Arzt aus Saudi-Arabien muss sich für seine Amokfahrt, bei der sechs Menschen ums Leben kamen, vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Der Prozess könnte damit noch im Oktober beginnen, bestätigt ist dies bislang aber noch nicht.

Das Landgericht Magdeburg bezweifelte zuletzt seine Zuständigkeit, weil es den Tatkomplex als Staatsschutzverfahren einstufte. Daher legte das Landgericht Mitte September einen 46 Seiten langen Beschluss und alle Akten zur Prüfung einer Übernahme dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe vor.

Generalbundesanwalt Jens Rommel (53) sieht in dem Weihnachtsmarkt-Attentat von Magdeburg kein Staatsschutzverfahren, sodass das Verfahren gegen Taleb Al-Abdulmohsen nun vor dem Landgericht stattfinden kann

Generalbundesanwalt Jens Rommel (53) sieht in dem Weihnachtsmarkt-Attentat von Magdeburg kein Staatsschutzverfahren, sodass das Verfahren gegen Taleb Al-Abdulmohsen nun vor dem Landgericht stattfinden kann

Foto: Bernd Weißdpa

Doch der Generalbundesanwalt Jens Rommel (53) stufte die Tat als „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“ ein – kein Terror, kein Fall für den Staatsschutz. Daraus folgt, dass das Verfahren nun am Landgericht bleibt und nicht vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt wird.

Anklage wegen sechsfachen Mordes

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg wirft Taleb Al-Abdulmohsen neben sechsfachem Mord auch versuchten Mord in 338 Fällen vor. Er soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben.

Der mutmaßliche Weihnachtsmarkt-Attentäter Taleb Al-Abdulmohsen muss vor dem Magdeburger Landgericht verantworten

Der mutmaßliche Weihnachtsmarkt-Attentäter Taleb Al-Abdulmohsen muss vor dem Magdeburger Landgericht verantworten

Foto: Shutterstock

Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben damals. 309 Menschen wurden den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus. Als Tatmotiv nennt die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage „Unzufriedenheit und Frustration“.

Mehr zum ThemaGerichtshalle für 1,7 Millionen Euro errichtet

Voraussichtlich wird das Landgericht in Magdeburg am 13. Oktober auf Grundlage der im August erhobenen Anklage gegen Al-Abdulmohsen die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen.

Wegen der großen Zahl von Verfahrensbeteiligten wurde für den Prozess extra in Magdeburg eine Leichtbauhalle mit 700 Plätzen errichtet, die vom Land eigens dafür angemietet wird und bereits 1,7 Millionen Euro an Kosten verursacht hat. Es gebe kein anderes Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt mit der notwendigen Kapazität, hieß es.

Die extra errichtete Gerichtshalle für den Prozess in Magdeburg soll bis zu 700 Personen fassen

Die extra errichtete Gerichtshalle für den Prozess in Magdeburg soll bis zu 700 Personen fassen

Foto: Christian Schroedter

Hinweis: Im grafischen Teaser schrieben wir, dass bei dem Anschlag acht Menschen starben. Richtig ist aber, dass sechs Menschen starben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.