Angeklagter kann sich die Tat nicht erklären

Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten gefährliche Brandstiftung vor. Der 33-Jährige soll im Februar im Selbstbedienungsraum einer Sparkassenfiliale in Bonn-Beuel ein Stück Stoff oder Papier angezündet und es dann neben einen Kontoauszugsdrucker auf den schlafenden obdachlosen Mann geworfen haben. Der konnte von einem anderen rechtzeitig wachgerüttelt und gerettet werden. Er erlitt aber schwere Verbrennungen an den Händen. Der Angeklagte war heute gleich geständig. Er sprach aber von einem „Rästel“, wisse selbst nicht, warum er das getan habe. Ein Urteil in dem Fall wird für Mitte November erwartet.