Zeitgleich zur Kommunalwahl wurde auch der Düsseldorfer Integrationsrat gewählt, der nach der Wahl auf deutliche Kritik gestoßen ist. Bereits vor der Wahl waren entsprechende Probleme bekannt und auch im Amt dokumentiert.

Während die Kommunalwahl mit rund 470.000 Wahlberechtigten in 305 Wahllokalen reibungslos verlief, sah sich knapp die Hälfte der Düsseldorfer Bürgerschaft, ca. 210.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Menschen mit internationaler Familiengeschichte, erheblichen strukturellen Barrieren gegenüber. Die Organisation der Integrationsratswahl wies aus Sicht vieler Beteiligter strukturelle Defizite auf, die Auswirkungen auf die politische Teilhabe hatten.

Ungleiche Rahmenbedingungen bei der Wahlorganisation

Das Kernproblem liegt in deutlichen Unterschiede bei der Ressourcenausstattung. Statistisch standen für die Kommunalwahl pro Wahllokal durchschnittlich 1.540 Wahlberechtigte zur Verfügung (bei insgesamt 305 Wahllokalen). Für die Integrationsratswahl belief sich dieses Verhältnis hingegen auf etwa 4.670 Wahlberechtigte pro Wahllokal – bei insgesamt nur 45 eingerichteten Stellen. Dies bedeutete eine Verdreifachung der theoretischen Belastung pro Lokal. Bereits im Vorfeld war diese Schieflage bekannt. Wie in der Sitzung des Integrationsrats vom Mai 2025 dokumentiert, zeigte sich das zuständige Amt für Statistik und Wahlen nur eingeschränkt kooperationsbereit und erhöhte die Anzahl der Wahllokale lediglich auf 45. Die Begründung eines Amtsvertreters stieß im Gremium auf deutliche Kritik. Diese Haltung wurde als paternalistisch bezeichnet und kritisch bewertet.

Dokumentierte Pannen am Wahltag

Die Folgen dieser unzureichenden Planung manifestierten sich am Wahltag in praktischen Schwierigkeiten:

  • Getrennte Wahllokale: Wahlberechtigte mussten für die beiden Wahlen oft weit voneinander entfernte Wahllokale aufsuchen. Dies stellte für viele, insbesondere ältere Menschen, eine deutliche Erschwernis dar. In einigen Bezirken wurden Bürger*innen, die ihre Stimme für den Integrationsrat im falschen (aber für die Kommunalwahl korrekten) Wahllokal abgeben wollten, abgewiesen.
  • Fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen: Zahlreiche Haushalte meldeten unvollständige oder gänzlich fehlende Wahlunterlagen für den Integrationsrat. Teilweise erhielten nur einzelne Familienmitglieder eine Benachrichtigung – trotz gleichen Wahlstatus. Auch EU-Bürger:innen waren betroffen und wurden teils nur zur Kommunalwahl zugelassen, was auf Unstimmigkeiten im Wahlregister hinweist.
  • Dysfunktionale Hotline: Die eingerichtete Hotline am Wahltag war überfordert und konnte betroffenen Bürgern keine wirksame Hilfe oder Auskunft bieten.

Beim Landesintegrationsrat NRW gingen zahlreiche Beschwerden ein, denen zufolge viele Wahlberechtigte entweder keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder deren Eintragung ins Wählerverzeichnis abgelehnt worden sein soll.
Trotz dieser Hürden demonstrierten die Wählerinnen und Wähler mit internationaler Geschichte ein starkes demokratisches Engagement. Viele nahmen die beschwerlichen Wege zwischen den Wahllokalen in Kauf, um ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Wahlen in denselben Wahllokalen offenbar möglich

Bereits in der Sitzung des Integrationsrates vom Mai 2025 wurden die absehbaren Probleme thematisiert und die unzureichende Wahllokalstruktur scharf kritisiert. Die Stadtverwaltung verwies dabei auf pauschal vorgetragene „rechtliche und organisatorische Hürden“, die eine gemeinsame Durchführung beider Wahlen in denselben Lokalen verhindert hätten. Ein Vergleich mit anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen stellt diese Argumentation infrage. Städte wie Köln und Essen führten beide Wahlen am selben Tag problemlos in denselben Wahllokalen durch.

Parteinahe Listen stellen die Mehrheit

Die eingetretenen Pannen geben den Kritiker*innen nicht nur Recht, sie werfen eine grundlegende demokratietheoretische Frage auf: Jede Einschränkung der Wahlteilnahme berührt zentrale Prinzipien des Wahlrechts. Die Aufarbeitung der Wahlpannen und eine grundlegende Reform der Wahlorganisation sind daher nicht nur eine administrative Pflicht, sondern eine Frage der Stärkung des Vertrauens in demokratische Teilhabe. Die Wahlbeteiligung liefert ein deutliches Indiz dafür, wie viele Bürgerinnen und Bürger de facto von ihrem Recht ausgeschlossen wurden. Obwohl die Zahl der wahlberechtigten Menschen mit internationaler Geschichte in Düsseldorf erheblich gestiegen ist, konnte die Wahlbeteiligung nur minimal erhöht werden. Ein weiteres Ergebnis wiegt schwer: Im neu gewählten Gremium sind ausschließlich parteinahe Listen vertreten. Dies steht im Widerspruch zum ursprünglichen Anspruch auf eigenständige Partizipation.