Am Jahrestag des Hamas-Angriffs

Gericht kippt Verbot von Pro-Palästina-Demo in Frankfurt

06.10.2025 – 19:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Teilnehmer einer Pro-Palästina-Demo in Frankfurt (Archivbild):Vergrößern des Bildes

Eine Pro-Palästina-Demo in Frankfurt (Archivbild): Die Veranstalter rechnen am Dienstag mit rund 1.000 Teilnehmern. (Quelle: Hannelore Foerster via www.imago-images.de)

Die Stadt Frankfurt will eine Pro-Palästina-Demo am Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel verbieten. Doch das Verwaltungsgericht sieht keinen rechtlichen Grund dafür.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einem Eilantrag gegen das von der Stadt Frankfurt verhängte Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration stattgegeben. Damit darf die für den 7. Oktober geplante Versammlung unter dem Motto „77 Jahre Widerstand – kein Frieden ohne Freiheit!“ stattfinden.

Die Veranstaltung war von zwei Privatpersonen am 24. September bei der Stadt angemeldet worden. Die Stadt Frankfurt hatte daraufhin am 4. Oktober eine Verbotsverfügung erlassen. Begründet wurde das Verbot unter anderem mit der erwarteten Symbolpolitik der Veranstaltung sowie einer polizeilichen Gefahrenprognose. Bereits zwei Tage zuvor hatte die Stadt über ihre Homepage mitgeteilt, dass die Versammlung untersagt werden solle.

Am 7. Oktober 2023 hatte die Terrororganisation Hamas Israel mit einem großangelegten Angriff überfallen. Kämpfer durchbrachen die Grenzanlagen zum Gazastreifen, töteten rund 1.200 Menschen – darunter viele Zivilisten – und verschleppten mehr als 250 Geiseln nach Gaza. Der Überfall markierte den Beginn des bis heute andauernden Krieges zwischen Israel und der Hamas. Israel reagierte mit massiven Luftangriffen und einer Bodenoffensive im Gazastreifen.

Eine der Anmelderinnen hatte daraufhin am Sonntag beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Gericht stellte in seinem Beschluss klar, dass im Rahmen der summarischen Prüfung in einem Eilverfahren ein Verbot nicht gerechtfertigt sei. Wie das Gericht bereits in seinem vorangegangenen Beschluss ausführte, bedürfe es für ein Verbot der Versammlung einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Zur Begründung führte die Kammer weiter aus, dass das Datum der Versammlung allein ein Verbot nicht rechtfertige. Dies hat die Kammer bereits im vorangegangenen Jahr entschieden. Zudem handle es sich um eine „bloße Behauptung der Stadt“, dass aus der polizeilichen Gefahrenprognose eine hohe Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Auseinandersetzungen folge. Vielmehr lasse die auch dem Gericht vorliegende Gefahrenprognose der Polizei einen friedlichen Verlauf erwarten.

Die Demonstration ist für Dienstag zwischen 18 Uhr und 22 Uhr geplant. Im Vorfeld hatten die Veranstalterinnen mit bis zu 1.000 Teilnehmern gerechnet. Die Stadt hat nun binnen zwei Wochen Zeit, gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.