So schnell vergeht die Zeit. Dabei scheint es, als wäre es eben erst hoch hergegangen im Leipziger Stadtrat, als über die Aufstellung einer großen Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Seehausen diskutiert wurde. Ein Vorhaben, das auch die Naturschutzverbände auf den Plan rief, weil damit der dort gerade erst in zwei Jahrzehnten gewachsene Jungwald bedroht ist und die junge Artenvielfalt auf der aufgegebenen Deponie. Ein Thema, das jetzt eine Petition aufnahm, die am 16. April im Stadtrat zum Aufruf kam. Auch wenn es diesmal noch keine neue Debatte gab.

Denn in diesem Fall hatte der Petitionsausschuss empfohlen, das Anliegen der Petition als Abwägungsmaterial mit in die Entscheidung zum Energieberg Seehausen einzubeziehen.

Geschrieben hatte die Petition Jeanette Hirsekorn. „Wir möchten den dort gewachsenen Lebensraum für Tiere erhalten“, schrieb sie das ganz nüchterne Anliegen in den Text. „Es gibt andere Flächen, die bebaut werden könnten. Seit 20 Jahren hat sich an dieser Stelle die Natur etwas aufgebaut, was nicht zerstört werden darf. Wir brauchen diese Flächen.“

Die Petition von Jeanette Hirsekorn.

Und das Stadtplanungsamt formulierte in seiner Stellungnahme dann auch kein trockenes „Geht nicht“, sondern öffnete die Tür, das Anliegen jetzt bei den endgültigen Planungen wenigstens mit zu berücksichtigen.

„Der Stadtrat hat am 28.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der nächste Schritt ist der Offenlegungs- und Billigungsbeschluss durch den Stadtrat. Die Verwaltung arbeitet noch an der Vorlage. Im weiteren Verfahren sind die verschiedenen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. § 1 Baugesetzbuch), darunter auch der in der Petition genannte Belang. Über die Abwägung wird ein Protokoll erstellt, das dem Stadtrat am Ende des Verfahrens mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt wird.

‘Zur Abwägung eingestellt’ soll heißen, dass am Ende dem Abwägungsprotokoll zu entnehmen ist, wie der Inhalt der Petition in der Planung berücksichtigt wird“, so das Stadtplanungsamt. „Die Nachnutzung des Deponiekörpers selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Dazu führt die Landesdirektion Sachsen ein eigenes abfallwirtschaftliches Verfahren durch.“

Was nicht bedeutet, dass jetzt auf den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage verzichtet wird, denn im Grunde wird in Leipzig jede verfügbare Fläche gebraucht, auf der künftig alternativ Strom erzeugt werden kann. Aber man kann die Anlage natürlich so gestalten, dass die Eingriffe in den gewachsenen Baumbestand so gering wie möglich gehalten werden. Wie das dann tatsächlich in den konkreten Planungen aussieht, ist noch offen. Schon der lange Zeitraum, der bis jetzt schon für die Planungen benötigt wurde, deutet darauf hin, dass die Sache doch nicht so einfach ist.

Diskutiert wurde über das Anliegen am 16. April in der Ratsversammlung nicht. Das wird wohl wirklich erst passieren, wenn der Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung steht. Aber dass ein Teil der Ratsmitglieder das Anliegen nicht ganz selbstverständlich unterstützt, wurde dann doch in der Abstimmung deutlich, als sich zumindest 18 Ratsmitglieder der Stimme enthielten, als es darum ging, die Petition zum Abwägungsmaterial für den Planungsprozess zu erklären.