Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main (picture-alliance / dpa / Beate Schleep)
Als Grund für das Verbot teilte die Polizei mit, sie habe einen gewaltsamen Verlauf erwartet. Im Internet gab es Aufrufe mit gewaltverherrlichenden Äußerungen zu dem damaligen Hamas-Angriff.
In Frankfurt am Main dagegen kann eine für den Abend geplante pro-palästinensische Demonstration stattfinden. Das örtliche Verwaltungsgericht hob ein vorheriges Verbot der Demonstration durch die Stadtverwaltung auf und gab damit einem Eilantrag der Organisatoren statt. Zur Begründung hieß es, das Datum des 7. Oktobers allein könne kein Verbot rechtfertigen.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.