Nach Angaben der Stadtverwaltung Mannheim hatte die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) zu einer Solidaritätskundgebung unter dem Titel „Nie wieder ist jetzt“ auf dem Marktplatz eingeladen, während auf dem Paradeplatz eine pro-palästinensische Mahnwache stattfand. Insgesamt kamen laut Polizei 380 Teilnehmer und es blieb friedlich.
Die Stadt hatte zunächst Bedenken gegen eine pro-palästinensische Versammlung am Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas, sah aber für ein Verbot letztlich keine rechtliche Grundlage. Hintergrund: Die Stadt Frankfurt am Main hatte zuvor eine ähnliche pro-palästinensische Versammlung für den 7. Oktober zunächst untersagt, war mit dem Verbot aber vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gescheitert. Das Gericht wies die Stadt darauf hin, dass alleine das Datum einer Veranstaltung kein Grund für ein Verbot sein könne. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit auch die rechtliche Auffassung, die die Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim ihrer Entscheidung zugrunde legen musste.
Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit
Die Stadt Mannheim stand nach eigenen Angaben im Vorfeld des 7. Oktober in engem Austausch mit der Jüdischen Gemeinde und hat sie über den aktuellen Stand der Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Nach intensiven Gesprächen mit den Anmeldern, der Polizei und dem Staatsschutz habe die Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim auch die pro-palästinensische Mahnwache bestätigen müssen, da nach aktueller Gefahrenprognose von Polizei und Staatsschutz keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe, die ein Verbot rechtfertigen würde.
Im Vorfeld der Kundgebungen meldete sich Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) zu Wort: „Der 7. Oktober 2023 ist der Tag des tödlichsten und brutalsten Angriffs auf Jüdinnen und Juden seit der Shoa. Die unvermittelte Attacke und Geiselnahme der islamistischen Terrororganisation Hamas vor zwei Jahren hat eine neue Eskalation im Nahost-Konflikt ausgelöst, die bis heute unendliches Leid auf beiden Seiten verursacht. Daher muss der 7. Oktober für alle Menschen ein Tag des Innehaltens und Gedenkens an die unschuldigen Opfer sein.“ Specht weiter: „Es ist verstörend, wenn ausgerechnet der zweite Jahrestag des Angriffs dazu instrumentalisiert wird, die Reaktion des Staates Israel auf die brutale Terrorattacke zu kritisieren.“
Auflagen gemacht
Die Stadt Mannheim sei an das bundesweit geltende Versammlungsrecht gebunden und habe die Bestätigung der Veranstaltung an strikte Auflagen geknüpft. Zum Beispiel werde ausdrücklich untersagt, „in einer gegen das Gedenken an die Opfer des Massakers vom 7. Oktober gerichteten Stoßrichtung eine Täter-Opfer-Umkehr zu befördern und so in einer das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigenden Weise die Berechtigung des Gedenkens infrage zu stellen.“ Die Polizei hat angekündigt, mit einer der Lage angemessenen Anzahl von Polizeikräften im Einsatz zu sein, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Specht betont: „Auch wenn Polizei und Staatsschutz derzeit keine konkreten Hinweise für ein Verbot der angemeldeten Versammlung vorliegen, appelliere ich an die Veranstalter und alle Teilnehmer, die besondere Bedeutung des 7. Oktober zu achten. Die Stadt Mannheim, ihre Bürgerinnen und Bürger und die Polizei werden sehr genau hinsehen, welche Forderungen auf der Kundgebung gestellt und welche Slogans skandiert werden. Dabei ist für uns alle klar: Das Existenzrecht und das Recht auf Selbstverteidigung des Staates Israel ist unabdingbar.“ Angesichts der anhaltenden und zahlreichen Kundgebungen zum Nahost-Konflikt würde die Stadt Mannheim eine Initiative des Landes Baden-Württemberg für eine angemessene Aktualisierung des Versammlungsrechts in Deutschland sehr begrüßen und unterstützen, so der OB.