Die Berliner Polizei hat die pro-palästinensische Demonstration auf dem Alexanderplatz am Dienstagabend verboten – was allerdings zahlreiche Menschen nicht davon abhielt, sich dennoch auf dem zentralen Platz in Mitte einzufinden. Trotz des Demonstrationsverbots füllte sich der Alexanderplatz nach 18 Uhr stetig. Allerdings fanden die Protestierenden dort nicht so richtig zusammen. Die Berliner Polizei rückte mit einem Großaufgebot an. Per Lautsprecher wurde mehrfach auf das Verbot hin- und die Personen auf dem Platz angewiesen, zu gehen.
Die Berliner Polizei ist den ganzen Tag über mit 1500 Kräften im Einsatz.
© Philipp Siebert | Philipp Siebert
Wer dem nicht nachkam, erhielt von den Beamtinnen und Beamten direkt einen Platzverweis. Einige Personen, die auch dann nicht gehen wollten, wurden vorübergehend festgenommen. Die BVG hatte zeitweise die Zugänge zum U-Bahnhof Alexanderplatz geschlossen, die Bahnen fuhren aber weiter. Gegen 19 Uhr hat sich der Platz weitgehend geleert.
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Die verblieben Demonstrierenden wurden an der Rathausstraße von der @polizeiberlin eingekesselt. Immer wieder werden einzelne aus dem Kessel gezogen #b0710 via @morgenpost pic.twitter.com/q08NEwJgK5
— Philipp Siebert (@SiebertPhilipp) October 7, 2025
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Stattdessen verlagert sich die Demonstration in Richtung Neptunbrunnen, wo auch ein Wasserwerfer bereitgestellt wurde. Die Polizei war den gesamten Tag über mit 1500 Kräften im Einsatz und wurde am Neptunbrunnen von Kolleginnen und Kollegen aus Brandenburg und Niedersachsen unterstützt. Etwa 500 Demonstranten hätten den Ort trotz mehrfacher Aufforderungen nicht freiwillig verlassen wollen, sagte ein Polizeisprecher. Die verbliebenen Teilnehmenden wurden eingekesselt und festgesetzt. Noch bis Redaktionsschluss wurden sie erkennungsdienstlich behandelt. Dazu werden sie einzeln aus dem Kessel zur Bearbeitungsstraße geführt, die mehrere Hundert Meter entfernt unweit der Weltzeituhr eingerichtet wurde. Die Polizei ging auch gegen Untertützergruppen außerhalb des Kessels sowie auf einem angrenzenden Balkon vor. Vereinzelt wurden auch Feuerwerkskörper gezündet. Nennenswerte Zwischenfälle blieben jedoch aus.
Schließlich löste die Polizei die Demo auf. Auf X erklärte die Behörde, dass sich „einzelne Personen sich nicht kooperativ verhalten“ hätten und die Einsatzkräfte daher „vereinzelt Zwang in Form von Schieben und Drücken und einzelnen gezielten Schlägen“ eingesetzt hätten.
Ein Wasserwerfer steht vor dem Roten Rathaus bereit. Die Polizei hat mittlerweile alle Personen, die sich davor in der Rathausstraße befinden, eingekreist und festgenommen. Sie sollen nun erkennungsdienstlich behandelt werden.
© Philipp Siebert | Philipp Siebert
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Die Demo hat sich mittlerweile an den Neptunbrunnen verlagert. Vor dem Roten Rathaus mit einem Wasserwerfer bereit. Die Situation ist angespannt. #b0710 via @morgenpost pic.twitter.com/AkQrpNHyw0
— Philipp Siebert (@SiebertPhilipp) October 7, 2025
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Palästina-Demo am Alexanderplatz: Demonstranten kommen trotz Verbot
Die Polizei hatte die Demonstrationen am Dienstagnachmittag verboten. Grund sei, dass bereits der „Aufruf in den sozialen Medien für den Alexanderplatz zur Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens geführt hat und eine Vermischung nicht ausgeschlossen werden kann“, so die Polizei wenige Stunden vor dem geplanten Demobeginn auf „X“. „Aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage muss diesbezüglich von einem unfriedlichen Verlauf ausgegangen werden.“ Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.
Im Aufruf zur Demo vom Sonntag war der Überfall der Hamas auf Israel, der sich am 7. Oktober zum zweiten Mal jährt, glorifiziert worden. Die Kämpfer der Hamas wurden darin unter anderem als „heldenhaft“ und „mutig“ glorifiziert und der Terroranschlag vor zwei Jahren als „gerechtfertigt“ bezeichnet. Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten ein.
Der Aufruf zu Demonstration zog bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich.
© Screenshot | instagram.com/allianc.int.feminist
Die islamistische Terrormiliz drang damals aus dem Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet vor und tötete fast 1200 Menschen – überwiegend Zivilisten. Unter anderem stürmten die Kämpfer ein Musikfestival sowie mehrere Siedlungen. 250 Menschen wurden als Geiseln nach Gaza verschleppt, von denen 48 noch in der Gewalt der Hamas sind.
Mit dem erklärten Ziel, die Terrormiliz zu zerstören und die restlichen Geiseln zu befreien, griff die israelische Armee daraufhin den Gaza-Streifen an. In fast zwei Jahren Krieg sind nach Angaben der Hamas, die den schmalen und dicht besiedelten Küstenstreifen nach wie vor kontrolliert, bereits 66.000 Menschen getötet worden.
Demonstranten blockierten Kreuzung in Friedrichshain
Bereits ab dem frühen Morgen hatte es mehrere Mahnwachen und Gedenkveranstaltungen für die Opfer des 7. Oktober 2023 und die Geiseln gegeben. Dabei lief nach Auskunft von Polizeisprecherin Dierschke alles störungsfrei. Am Morgen gegen 8 Uhr hatten allerdings knapp 40 Personen die Kreuzung Warschauer Straße und Mühlenstraße in Friedrichshain blockiert. Dabei zündeten sie auch Pyrotechnik und hielten Transparente hoch.
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Laut Polizei sei jedoch kein Schaden entstanden und niemand verletzt worden. 17 Menschen wurden den Angaben nach festgenommen, teils wegen Rufens verbotener Parolen, teils wegen Nötigung im Straßenverkehr. Der Verkehr wurde gegen 11 Uhr wieder freigegeben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stammen augenscheinlich aus dem pro-palästinensischen Spektrum.
Auch Ersatzversammlungen wurden verboten
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin begrüßt das Verbot ausdrücklich. Hass, Hetze, Extremismus und Gewalt hätten auf den Straßen nichts zu suchen, sagte Sprecher Benjamin Jendro. „Natürlich ist der Einsatz damit nicht vom Tisch. Das Verbot wird von der Szene als zusätzlichen Zündstoff benutzt.“
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Die Sicherheitsbehörden der Hauptstadt gingen bereits im Vorfeld von weiteren spontanen Aktionen aus. „Alternative Versammlungsanzeigen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten werden in diesem Zusammenhang als Ersatzveranstaltungen für den heutigen Tag grundsätzlich verboten“, kündigte die Behörde im Vorfeld an.