Knapp ein Jahr war es in Kraft, nun soll das Gesetz zur beschleunigten Einbürgerung wieder gekippt werden. So will es die Bundesregierung aus Union und SPD. Sie hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, über den der Bundestag an diesem Mittwoch abstimmen soll. Erst im Juni 2024 hatte die damalige Ampelregierung eingeführt, dass unter strengen Voraussetzungen eine Einbürgerung schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich ist.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem herausragende Leistungen im Job, sehr gute Deutschkenntnisse oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Kurz: Wer die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren beantragen möchte, muss nachweisen, dass er sehr gut integriert ist. Ohne diese besonderen Voraussetzungen hatte die Ampel den Erwerb der Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren Aufenthalt ermöglicht. Zuvor hatte eine Aufenthaltszeit von mindestens acht Jahren gegolten.
Bei CDU und CSU heißt das Verfahren „Turboeinbürgerung“. Sie soll nach einem von der Regierung eingebrachten Änderungsvorschlag abgeschafft werden. Eine Einbürgerung nach mindestens fünf Jahren soll aber weiter möglich sein. Eine Integration bräuchte mehr Zeit, heißt es im Gesetzesentwurf. Die Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren solle bleiben.
Die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung ist Teil der „Migrationswende“, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) anstrebt. Aus seiner Sicht ist die von der Ampel-Regierung eingeführte „Turbo-Einbürgerung“ ein Irrweg und ein sogenannter Pull-Faktor, der irreguläre Migration befördere.
Wirklich genutzt wurde die Einbürgerung nach drei Jahren verhältnismäßig selten. Eine verlässliche Gesamtzahl für Deutschland ist bislang nicht bekannt. Recherchen verschiedener Medien bei Ländern und größeren Städten zufolge lagen die Zahlen aber in einem sehr niedrigen Bereich. Im vergangenen Jahr wurden rund sieben Prozent der Einbürgerungen durch besondere Integrationsleistung verkürzt, bei einer Gesamtzahl von 291.955 Einbürgerungen. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Sollte das Gesetz geändert werden, gibt es keine Übergangsregelung, wie ein Sprecher des Innenministeriums (BMI) auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Das BMI empfehle den Ländern, solche Einbürgerungsverfahren ruhend zu stellen. So könne ein Ablehnungsbescheid vermieden werden, und der Antrag nach fünf Jahren Aufenthaltszeit fortgesetzt werden. So sei kein neuer Antrag nötig.
Die Meinungen gehen auseinander: Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, Winfried Kluth, etwa hält den Schritt für sinnvoll, weil damit der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert werde. Der Migrationsforscher Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat hingegen davor gewarnt, dass durch die Rücknahme der Anreiz für Hochqualifizierte sinke, nach Deutschland zu kommen.