Verstoß gegen Klimagesetz
Planung der A26-Ost in Hamburg ist teilweise rechtswidrig
08.10.2025 – 14:55 UhrLesedauer: 1 Min.
Schild auf der Baustelle der geplanten A26 (Archivbild): Das Bundesverwaltungsgericht hat über Klagen gegen den Autobahnbau entscheiden. (Quelle: Lilli Kleine/dpa/dpa-bilder)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen für die Hafenautobahn A26-Ost teilweise gestoppt. Die Stadt Hamburg muss nun Klimaschutzbelange stärker berücksichtigen und den Planfeststellungsbeschluss nachbessern.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Planungen für die A26-Ost im Hamburger Hafen als teilweise rechtswidrig eingestuft. Der 9. Senat fordert Nachbesserungen am Planfeststellungsbeschluss für das erste Teilstück der Autobahn.
Die Richter gaben den Klagen der Umweltverbände Nabu und BUND in wesentlichen Punkten statt. Besonders die Klimaschutzbelange müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Die Klage eines Raffineriebetreibers wiesen die Richter ab.
Hauptkritikpunkt ist die gewählte Trassenführung. Die Planer entschieden sich für die Variante Süd 1, die 18,5 Hektar wertvolle Moorböden beansprucht. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.
Die Richter bemängelten, dass alternative Trassen unter Klimaschutzaspekten nicht ausreichend geprüft wurden. Die von den Umweltverbänden favorisierte Variante Süd 2 sei nicht nur kürzer und günstiger, sondern schone auch die Niedermoorböden.
Weiterer Kritikpunkt: Die wasserrechtlichen Erlaubnisse seien zu unbestimmt formuliert. Die Stadt Hamburg kann als Planungsbehörde diese Mängel in einem ergänzenden Verfahren beheben. Die geplante Hafenautobahn soll die A26-West aus Niedersachsen verlängern und A7 mit A1 verbinden. Sie gilt als wichtig für die Hafenwirtschaft und soll den Stadtteil Harburg vom Verkehr entlasten.
