Beim Thema Staatsräte lässt die Bürgerschaftsopposition auch nach dem Fall Strebl und dem Rücktritt von Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) nicht locker. Am Mittwoch wurde in der Bürgerschaft erneut über die Frage gestritten, ob die Riege der Senatorenvertreter zu groß geworden ist und die Versorgungsregelungen für ausgeschiedene Staatsräte zu üppig sind. Ins Visier der CDU gerät nun zunehmend Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke).
Anlass der Debatte war eine Senatsantwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland (BD) zur Besoldung und beamtenrechtlichen Versorgung von Staatsräten. Sowohl der Fragenkatalog als auch die Senatsantwort stammen aus der Zeit vor der umstrittenen Versetzung von Umweltstaatsrätin Irene Strebl in den einstweiligen Ruhestand.
Demnach ist die Zahl der aktiven Staatsräte in den Senatsressorts seit 2015 von 13 auf 18 angewachsen. Parallel stieg der finanzielle Aufwand für die Besoldung dieser Spitzenbeamten von knapp 1,5 auf gut 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Im vergangenen Jahr gab es sieben ehemalige Staatsräte, die sich aus unterschiedlichen Gründen im einstweiligen Ruhestand befanden und für deren Versorgung insgesamt rund 435.000 Euro aufgewendet werden mussten. Nach ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhalten Staatsräte zunächst drei Monate lang ein Übergangsgeld in Höhe ihrer normalen Besoldung von rund 11.400 Euro, danach für maximal drei Jahre noch knapp 72 Prozent dieses Betrags und anschließend dauerhaft 35 Prozent. Voraussetzung: Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.
Für BD-Fraktionschef Jan Timke ist dieses Niveau entschieden zu üppig. Er kündigte einen Gesetzentwurf seiner Fraktion mit dem Ziel an, den Versorgungsumfang zu reduzieren. Timke forderte außerdem: Der Senat muss sich stärker als bisher bemühen, eine neue dienstliche Verwendung für Staatsräte zu finden, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. „Es heißt ja nicht umsonst einstweilig“, sagte Timke in der Debatte.
Auch FDP-Fraktionschef Thore Schäck kritisierte die bestehenden Regelungen. Er machte darauf aufmerksam, dass die 35 Prozent, auf die ein ausgeschiedener Staatsrat nach drei Jahren zurückfällt, immer noch mehr sind als das, was ein gewerblicher Arbeitnehmer im Höchstfall aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann. Schäck kritisierte auch das Anwachsen der Staatsräteriege in den vergangenen Jahren. Noch im vergangenen Jahrzehnt seien die meisten Senatsressorts mit nur einem Staatsrat ausgekommen. Inzwischen seien es in der Regel zwei. „Das scheint der neue Goldstandard zu sein“, sagte Schäck.
Für die rot-grün-rote Koalition trat Arno Gottschalk (SPD) dem Eindruck entgegen, der Bremer Regierungsapparat sei zu stark aufgebläht. So habe Hamburg beispielsweise zwar einen Staatsrat weniger als Bremen, dafür aber deutlich mehr Senatoren. Auch Berlin treibe einen größeren Aufwand. Aus Gottschalks Sicht gibt es häufig auch gute Gründe für das Ausscheiden von Staatsräten, etwa bei politischen Farbenwechseln oder dem Neuzuschnitt von Senatsressorts. Der SPD-Finanzpolitiker machte auch auf das berufliche Risiko aufmerksam, dem Staatsräte ausgesetzt seien. Stimme die „Chemie“ mit dem jeweiligen Senator nicht, könnten sie jederzeit ihren Job verlieren.
CDU-Haushälter Jens Eckhoff sah das anders. So müsse etwa ein politischer Farbenwechsel an der Spitze einer senatorischen Behörde nicht unbedingt das Ausscheiden des jeweiligen Staatsrates nach sich ziehen. Eckhoff rief in Erinnerung: „Ich habe als Bausenator damals den SPD-Staatsrat Fritz Logemann behalten, weil er gute Arbeit gemacht hat.“ Eckhoff kündigte an, die Umstände des Ausscheidens einiger früherer Staatsräte genauer durchleuchten zu wollen. Im Blick hat der Christdemokrat dabei vor allem den früheren Wirtschaftsstaatsrat Sven Wiebe, der 2023 von Senatorin Vogt in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. Er kündigte einen Fragenkatalog zur Personalie Wiebe an, den er im Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft beantwortet haben möchte.