98.000 Euro soll ihr Ehemann ihr hinterlassen haben, als er im März 2024 starb. Seitdem möchte eine Witwe aus Heiligenhaus auf das Geld zugreifen, das auf einem Konto bei der Kreissparkasse Düsseldorf schlummern soll. Als sie das Konto auflösen wollte, verweigerte die Bank ihr aber die Auszahlung. Denn die leugnet die Existenz des Kontos.
Am Mittwoch trafen die Seniorin und ein Anwalt der Kreissparkasse vor dem Landgericht in Düsseldorf aufeinander. Die Beweislast, so der Richter, liege bei der Witwe. Sie müsse nachweisen, dass das Konto mit den knapp 98.000 Euro Ersparnissen tatsächlich existiere. Unterlagen zur Kontoeröffnung habe sie nicht vorlegen können, aber einen ganzen Stapel Kontoauszüge aus 20 Jahren. Dennoch zeigte der Richter gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung deutliche Zweifel: Denn die Bank habe nachvollziehbar erläutern können, wieso es das Konto nie gegeben haben könne.
Da sei zum einen die Kontonummer. Diese richteten sich in der Regel nach einem Prüfziffernverfahren, dem das genannte Konto mit den Ersparnissen aber nicht entspreche. Zudem beginnt es mit der Ziffer 6, was eigentlich Darlehenskonten vorbehalten sei, nicht wie behauptet einem Festgeldkonto. Auffällig sei zudem, dass die letzten sieben Ziffern mit einem anderen Konto übereinstimmten, das aber bereits längst aufgelöst sei. Auch auf den Kontoauszügen seien Fehler gefunden worden, die auf eine Fälschung hindeuteten, so der Richter. So habe es etwa bei einer Umbuchung im März 2005 einen extremen zeitlichen Versatz von sieben Tagen gegeben. Zudem seien die Verwendungszwecke nicht identisch.
Der Anwalt der Bank zeigte sich noch deutlicher: „Die Kreissparkasse hat alles überprüft und erheblichen Aufwand betrieben. Dieses Konto hat es so nie gegeben.“ Zu diesen Widersprüchen hätten die Witwe und ihr Anwalt keine Erklärungen liefern können. Sie stützten sich lediglich auf die Kontoauszüge, die aber auch optisch nicht denen entspräche, die man am Automaten bekäme. Die vorgelegten Exemplare seien „offensichtlich gefälscht“, so der Anwalt.
Die Witwe beruft sich zudem auf ein Ereignis kurz vor dem Tod ihres Mannes. Er habe selbst vier Jahrzehnte bei der Sparkasse gearbeitet und ihm sei ein Fehler bei einer Zinsgutschrift aufgefallen. Darum habe er 129 Euro gutgeschrieben bekommen. „Wieso diese Korrektur, wenn es das Konto nie gab?“, so die Witwe. Ihr Anwalt Volker Kukorus fordert die Auszahlung der 98.000 Euro. Seiner Einschätzung nach könnte der Fehler bei der Fusion der Sparkasse Heiligenhaus mit der Kreissparkasse Düsseldorf im Jahr 2003 entstanden sein. Er äußerte gar die Vermutung eines kriminellen Bankmitarbeiters.
Der Richter hingegen sah eine „ganze Reihe schwerwiegender Indizien, dass es das Konto nie gegeben haben kann“. Wo das Geld geblieben ist, bleibe jedoch unklar – das werde das Gericht nicht aufklären können. Das Urteil soll am 12. November verkündet werden.