Das Europaparlament hat sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ ausgesprochen. Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Hamburger“ und „Wurst“ sollten Produkten vorbehalten sein, die aus Tieren gemacht wurden, meint eine Mehrheit der EU-Abgeordneten. Die Ja-Stimmen kamen vor allem von Fraktionen rechts der Mitte. Die deutschen Unionsabgeordneten stimmten mehrheitlich gegen ein Verbot.

Die im Europaparlament für den Abstimmungsvorschlag zuständige Abgeordnete Céline Imart sieht dadurch den Verbraucherschutz gestärkt. Es bestehe ein „echtes Verwechslungsrisiko“, meint die Politikerin der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören. Pflanzenbasierte Ersatzprodukte böten etwa nicht die gleichen Nährwerte wie ihre tierischen Originale. Zudem gehe es darum, Landwirte zu schützen. Pflanzliche Lebensmittelhersteller versuchten, den Ruf tierischer Lebensmittel, den Generationen von Landwirten aufgebaut hätten, für die Vermarktung von Konkurrenzprodukten zu nutzen.

Zu den Befürwortern gehört unter anderem der Verband der Fleischwirtschaft. „Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht“, sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

„Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“

Verbraucherschützer halten wenig von dieser Argumentation. Der Geschäftsführer der Organisation Foodwatch, Chris Methmann, spricht von „Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“. Niemand kaufe versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaube, es seien Rinderwürste. Auch Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht keine Verwechslungsgefahr: Bei einem Begriff wie „Veganes Seitan-Schnitzel“ wüssten Verbraucher, was sie geschmacklich erwarte und welche Ersatzzutat das Produkt enthalte.

Mehrere Handelsunternehmen und Hersteller haben sich in einem gemeinsamen Brief ebenfalls gegen ein Verbot ausgesprochen, darunter die Rügenwalder Mühle aus Bad Zwischenahn. „Aus unserer Sicht ist das nicht sinnvoll“, sagte eine Unternehmenssprecherin. „Schnitzel oder Burger beschreiben eine Zubereitungsart – nicht das Ausgangsprodukt.“ Die kurzfristigen Umstellungskosten schätze man auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Thorsten Lieder, Sprecher der Bremer Gastro Gemeinschaft, sagte dem WESER-KURIER: „Wir sind irritiert, dass sich die EU nicht mit viel wichtigeren Themen beschäftigt. Wenn das aber wirklich so umgesetzt wird, wird das für die Gastronomie nur wieder zusätzliche Kosten bedeuten.“

Mehrheit der Verbraucher ist dafür

In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürwortete jeder Zweite, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur jedem Vierten allerdings ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit dieser Frage befasst; zwei Drittel halten das für unwichtig.

Der Markt für Fleischersatzprodukte ist in Deutschland zuletzt stark gewachsen: In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Herstellung verdoppelt. Im Vergleich zur konventionellen Fleischproduktion ist der Markt allerdings klein. Der Pro-Kopf-Konsum von Produkten wie Veggie-Burgern oder Tofuwurst lag 2024 bei 1,5 Kilogramm, bei Fleisch waren es 53,2 Kilo.

Das Parlament muss nun in Verhandlungen mit den Regierungen der EU-Staaten eine Einigung finden. Ob sich für das Bezeichnungsverbot eine Mehrheit findet, ist unklar. Die Bundesregierung hat bislang keine Position zur Abstimmung im EU-Parlament bezogen.

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