Typ:
Meldung
, Schwerpunktthema:
Migration
, Datum:
09.10.2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt setzt die Migrationswende in Deutschland und für Europa konsequent weiter um.

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dpa/ picture alliance – Niklas Graeber
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am 9. Oktober im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht vorgestellt.
Zwei Säulen der Migrationspolitik – National und Europäisch
Der Innenminister betonte im Bundestag, dass illegale Migration sowohl national als auch auf europäischer Ebene bekämpft werden muss. Er verwies auf Fortschritte in Deutschland: Im August lag die Zahl der Asylanträge 60 Prozent niedriger als im Vorjahr, im September bei 50 Prozent des Vorjahrs. Auch in Europa gehen die Migrationszahlen zurück – aber langsamer als in Deutschland.
„Wir reduzieren unsere Magnetwirkung. Davon profitieren auch unsere europäischen Nachbarn. Diese fordern uns zu noch mehr Geschwindigkeit auf. Deutschland ist Teil der Lösung – nicht mehr Teil des Problems“, so Innenminister Dobrindt.
Gerechte Verteilung der Lasten in Europa notwendig
„Migration steuern, Grenzen sichern, Europa schützen. Am Ende muss wieder Europa selbst entscheiden, wer kommen darf und wer bleiben kann – nicht Schlepper und Schleuser.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Mit dem neuen GEAS soll ein Gleichgewicht aus Solidarität, Humanität und Ordnung entstehen. Ziel ist, die Verantwortung in Europa gerechter zu verteilen.
Der Bundesinnenminister nannte drei zentrale Voraussetzungen für ein funktionierendes gemeinsames Asylsystem:
- Schutz der Außengrenzen und Durchführung von Asylverfahren direkt dort.
- Verhinderung von Sekundärmigration – die Mitgliedstaaten müssen sich wieder an die Dublin-Regeln halten.
- Solidarität mit den Ländern an den Außengrenzen – sie dürfen nicht allein gelassen werden.
Einrichtung von Sekundärmigrationszentren geplant
Um Asylsuchende in die Länder zurückzuführen, die nach der Dublin-Verordnung für ihr Asylverfahren zuständig sind, plant Bundesinnenminister Dobrindt die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren. Für diese Personen sollen Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten gelten. „Es gibt ein Recht auf Asyl in Europa, aber kein Recht auf ein Wunschland“, betonte Dobrindt. Während des Verfahrens wird die Bewegungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt.
Was ist Sekundärmigration?
Als Sekundärmigration wird bezeichnet, wenn Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten in ein weiteres Zielland einreisen, um dort Asyl zu beantragen.
Gemeinsam innovative Lösungen finden
Für abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, sollen neue Lösungen geschaffen werden. Das GEAS ermöglicht künftig Rückkehrzentren (Return Hubs) in Drittstaaten. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber heimatnah untergebracht werden. „Sie können nicht einfach in Deutschland bleiben. Es muss andere Lösungen geben“, so der Innenminister.
Ein Beispiel ist die Initiative der Niederlande, die bereits mit Uganda über die Einrichtung eines Return Hubs verhandeln. Eine rechtliche Klärung dieser Modelle steht noch aus und soll gemeinsam mit europäischen Partnerstaaten erfolgen.
aktuelles Zitat:
„Unser Land darf kein Magnet mehr für illegale Migration sein, wir ändern die Migrationspolitik.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Was passiert im GEAS-Anpassungsgesetz?
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz wird deutsches Recht an die europäische Reform angepasst: für mehr Ordnung, Steuerung und Fairness in der Migrationspolitik.
Ziele:
👉 Humanitäre Standards für Geflüchtete sichern
👉 Irreguläre Migration begrenzen
👉 Verantwortung und Solidarität in Europa ausgewogen gestalten
ArtikelDas Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)