Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Der ADFC Mannheim und die ehrenamtliche Fahrradbeauftragte der Stadt Mannheim, Gabriele Fröhlich, greifen mit einer Plakatkampagne die Verkehrsregeln in Fahrradstraßen auf.

Vergangenes Jahr hat die Stadt Mannheim mit einer Plakataktion auf die Sicherheit und Rücksichtnahme in Fahrradstraßen in der Innenstadt aufmerksam gemacht. Nach den guten Erfahrungen und positiven Rückmeldungen wird die Aktion in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Mannheim nach und nach in weiteren Fahrradstraßen der Stadt wiederholt.

Die aufmerksamkeitsstarken Plakate sollen gezielt das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden positiv beeinflussen. Die Aktion ist eine gemeinsame Initiative des ADFC Mannheim und der städtischen Verkehrsplanung. Koordiniert wird das Projekt in enger Zusammenarbeit zwischen ADFC und der ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten der Stadt, Gabriele Fröhlich.

Die Plakate sind jetzt von der südlichen Mönchwörthstraße und der Casterfeldstraße in die Meerfeldstraße und das Stephanienufer im Mannheimer Stadtteil Lindenhof umgezogen.

Der für Verkehrsplanung und Radkultur zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer sagt: „Die Plakate sind ein einfaches und wirksames Mittel, um auf niederschwellige Weise zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu animieren. Denn das ist der beste Weg, um gefährliche Situationen zu vermeiden.“

Robert Hofmann vom ADFC Mannheim ergänzt: „Wer vor 30 oder 40 Jahren den Führerschein gemacht hat, der kannte damals keine Fahrradstraßen. Mit der Aktion wollen wir gemeinsam auf die Verkehrsregeln hinweisen. Nur so kann das Verhalten in Fahrradstraßen an die Regeln angepasst und gegenseitige Rücksicht angemessen gelebt werden.“

Hintergrund
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Radfahrende haben aber Vorrang und dürfen immer nebeneinander fahren. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz (1,5 Meter Seitenabstand) vorhanden ist.

Der Kfz-Verkehr muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30, wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. In der Regel gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet.

Quelle: Stadt Mannheim