Im Berufungsprozess wegen Vergewaltigung der mit Medikamenten betäubten Gisèle Pelicot ist der Angeklagte zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Christian Pasta, in Nîmes mit. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben.

Vor dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, drei Jahre mehr als die Haftstrafe, zu der er in der ersten Instanz verurteilt worden war. „Es ist offensichtlich, dass Frau Pelicot nicht zugestimmt hatte“, sagte Staatsanwalt Dominique Sié.

Der 44-jährige Mittäter hatte als einziger der 51 Verurteilten auf einen Berufungsprozess bestanden. Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld. Er hatte während des vier Tage dauernden Verfahrens wiederholt beteuert, dass er Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen. Er sei selbst ein Opfer der Manipulation ihres Ehemannes Dominique Pelicot geworden, behauptete er.

Pelicot selbst hatte den Angeklagten am Vortag stark kritisiert. „Zu welchem Zeitpunkt habe ich Ihnen meine Zustimmung gegeben? Niemals!“, hielt sie dem 44-Jährigen entgegen. „Stehen Sie zu Ihren Taten und hören Sie auf, sich hinter Ihrer Feigheit zu verstecken“, forderte Pelicot.

Pelicots Ehemann hatte die heute 72-Jährige über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und vergewaltigt sowie von zahlreichen Männern vergewaltigen lassen, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Pelicot bestand auf einem öffentlichen Prozess, „damit die Scham die Seite wechselt“, wie sie sagte. Durch ihren Mut wurde sie weltweit zu einer Ikone im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.

Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle Angeklagten. Der Hauptangeklagte, ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot, erhielt die Höchststrafe von 20 Jahren.