
AUDIO: Datenklau bei Facebook: Verhandlung über Sammelklage in Hamburg (1 Min)
Stand: 10.10.2025 07:46 Uhr
Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook in den Jahren 2018 und 2019 befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg heute mit dem Fall.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können. Mehr als 14.000 Menschen hatten sich laut Verbraucherzentrale bis Anfang Oktober der Sammelklage angeschlossen.
Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.
Nutzerdaten 2018 und 2019 abgeschöpft
Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus über 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.
Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Klägerinnen und Kläger Schadenersatz geltend machen können. Im November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.
Ist Hanseatisches Oberlandesgericht überhaupt zuständig?
Das Hanseatische Oberlandesgericht wird heute in der mündlichen Verhandlung beratschlagen, ob es überhaupt für die Klage zuständig ist. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist noch unklar. Am Ende der Sitzung sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, hieß es vorab vom Gericht. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekannt gegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.

Eine Bank mit Sitz in Hamburg hatte Kreditkartenanträge abgelehnt – und schwieg zu den Gründen. Hamburgs oberster Datenschützer verhängte ein Bußgeld.