Im Streit um die Räumungsklage gegen das wohl letzte besetzte Haus Berlins ist eine Entscheidung gefallen. Wie eine Gerichtssprecherin dem Tagesspiegel auf Anfrage sagte, wurde die Klage gegen die Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“ in der Rigaer Straße 94 als unzulässig abgewiesen.
Seit Jahren versucht die Eigentümerin der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain, die Bewohner:innen räumen zu lassen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine britische Limited – eine Geschäftsform, die seit dem Brexit in Deutschland nicht mehr rechtsfähig ist.
Nachdem das Landgericht II bereits im September in der Berufungsverhandlung über die Räumungsklage für einige Wohnungen deutliche Zweifel an der Prozessfähigkeit der Eigentümergesellschaft erkennen lassen hatte, ging eine andere Kammer desselben Gerichts in einer Verhandlung noch weiter.
In der erneuten Räumungsklage gegen die Kneipe „Kadterschmiede“ im Erdgeschoss des Hauses signalisierte der Richter bereits damals, dass er die Vollmacht der Anwälte der Eigentümergesellschaft für nicht ausreichend hält. Am Mittwoch wurde die Entscheidung verkündet.
Die Kneipe wird seit 2013 von einem Verein ohne Mietvertrag betrieben. Die Eigentümerin verlangt die Herausgabe sowie eine Entschädigungszahlung von 650 Euro monatlich.
Neben dem Verfahren rund um die „Kadterschmiede“ werden aktuell zwölf Räumungsklagen gegen Hausbewohner:innen verhandelt. In diesen Fällen steht die Entscheidung weiterhin aus. Dabei geht es um Wohnungsmietverträge aus dem Jahr 1992.
Mehr aus Berlin: „Berliner Autonome sind over, oder?“ Rigaer 94 – einst linksradikale Hochburg, jetzt weitgehend isoliert Die linken Jahre sind vorbei In Berlin ist nur noch Platz für Vielverdiener „Es wird mehr als einen Mord an Israelis brauchen“ Im Epizentrum der Hamas-Versteher der Berliner Linken
Einige der Bewohner:innen haben allerdings zuletzt signalisiert, die Wohnungen freiwillig räumen zu wollen. In einigen Fällen wurden daher bereits Vergleiche geschlossen. Diese nutzen der Eigentümerin allerdings nur bedingt: Tatsächlich bräuchte sie Räumungstitel gegen die aktuellen Bewohner:innen, um das Haus räumen zu lassen. Deren Identitäten sind allerdings weitgehend strittig oder unbekannt.