Braucht es in Leipzig eigentlich verkaufsoffene Sonntage in der Weihnachtszeit? Das wurde im Leipziger Stadtrat in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert. In der Regel lautete die Antwort „Ja!“ Mal wegen des anzukurbelnden Handels, mal wegen der in die Krise geratenen Innenstadt. Ein namenloser Petent versuchte jetzt erneut, diese selbstverständlich vom Stadtrat beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage im Advent zu hinterfragen. Denn für ihn haben sie mit weihnachtlicher Stimmung so gar nichts zu tun.

„Werte Mitglieder des Stadtrats, die verkaufsoffenen Sonntage, die 2024 stattgefunden haben, hatten nur ein Ziel: Profite. Mit besinnlicher Weihnachtszeit hat es nichts zu tun, wenn dafür die zuführenden Straßen und die Innenstadt auch am Wochenende mit Autos gefüllt werden. Mit der Petition wird daher gefordert, dass keine verkaufsoffenen Sonntage mehr genehmigt werden“, schreibt er in seiner Petition, die am 16. April zur Abstimmung in der Ratsversammlung anstand.

Die Petition zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Advent.

Mit einer Petition zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Advent, die vom Petitionsausschuss so auch in den ablehnenden Beschlussvorschlag übernommen wurde.

„Gemäß § 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) sind Gemeinden berechtigt, aus besonderem Anlass bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr durch Rechtsverordnung zu genehmigen. Diese Regelung wurde auch für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024 rechtskonform angewendet“, begründete das Ordnungsamt seine Ablehnung.

„Ein besonderer Anlass im Sinne des Gesetzes liegt insbesondere dann vor, wenn eine Veranstaltung von prägender öffentlicher Wirkung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht. Der Leipziger Weihnachtsmarkt erfüllt diese Voraussetzung eindeutig: mit über zwei Millionen Besuchern jährlich zählt er zu den bedeutendsten und ältesten Weihnachtsmärkten Deutschlands. Er prägt das öffentliche Leben in der Adventszeit und zieht Gäste aus ganz Deutschland und darüber hinaus an.“

Die Begründung ging dann auch gar nicht erst auf die Besinnlichkeit ein. Denn um Besinnlichkeit geht es auch aus Sicht der Stadt nicht.

Die Sonntagsöffnung gehört zum Weihnachtsmarkt

„Die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen ist dabei nicht Selbstzweck, sondern ein Annex zur Veranstaltung selbst. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Sonntagsöffnung nur zulässig ist, wenn der besondere Anlass – hier der Weihnachtsmarkt – gegenüber der typischen Geschäftigkeit einer Ladenöffnung überwiegt. Diese Bedingung ist in Leipzig erfüllt: die Marktstände, kulturellen Angebote und die festliche Gestaltung der Innenstadt dominieren das Gesamtbild“, so das Ordnungsamt.

„Zudem werden im Vorfeld der Rechtsverordnungen alle gesetzlich geforderten Beteiligungen durchgeführt, einschließlich der Anhörung von Interessengruppen und Institutionen sowie der Beteiligung der Landeskirchen.“

Es geht also vor allem um wirtschaftliche Argumente.

„Die verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, den Weihnachtsmarkt als besonderes Ereignis weiter zu stärken und die wirtschaftliche Bedeutung dieser traditionsreichen Veranstaltung zu unterstützen. Eine generelle Abschaffung würde den Einzelhandel in der Innenstadt schwächen, ohne dabei maßgeblich zur Entlastung der Verkehrssituation beizutragen, da der Hauptbesucherstrom durch den Weihnachtsmarkt selbst bedingt ist“, geht das Ordnungsamt dann auch noch auf die Kritik an den Autos ein, die die Zufahrtsstraßen füllen.

„Letztendlich sind hier die Interessen aller Beteiligten abzuwägen. Im Zuge dessen bleibt festzustellen, dass hier die Interessen der Antragstellenden gegenüber denen überwiegt, die ein Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen fordern. Hier ist auch zu beachten, dass es sich im gesamten Jahr lediglich um eine geringe Zahl an Sonntagen handelt. Ein vollständiges Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen wäre zudem nur dann möglich, wenn die Möglichkeit solcher gesetzlich auch untersagt würde.“

Die Chance, die Innenstadt tatsächlich autofrei zu machen und damit auch einen besinnlichen Aufenthalt zur Adventszeit zu ermöglichen, haben mehrere Ratsversammlungen in der Vergangenheit verpasst. Gerade in den 1990er Jahren bestand die Gelegenheit, die Weichen hin auf eine autofreie Innenstadt zu stellen. Doch dazu konnte sich der Ratsmehrheit damals nicht durchringen und öffnete den Weg zum Bau von mehreren Hoch- und Tiefgaragen in der Innenstadt, deren Zufahrten heute zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern führen.

Und so sah auch die Ratsversammlung am 16. April keinen wirklichen Aufhänger, dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses, die Petition abzulehnen, nicht zuzustimmen. Bis auf einen – CDU-Stadtrat Karsten Albrecht, der bei der Abstimmung zumindest für ein „Nein“ sorgte.