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Der ehemalige Sozialdezernent Christoph Manjura wird vor Gericht wegen Scheinarbeit bei der Awo verurteilt. Er erhält eine Geldstrafe von 1.800 Euro und gilt nicht als vorbestraft.

Frankfurt – Der Awo-Skandal in Wiesbaden hat ein weiteres juristisches Nachspiel gefunden. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte den früheren Sozialdezernenten Christoph Manjura zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Der überraschende Schuldspruch fiel bereits am ersten Verhandlungstag, nachdem der 43-jährige SPD-Politiker ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. „Das war authentisch“, bestätigte der Vorsitzende Richter die Reue des Angeklagten.

Wegen Scheinarbeit verurteilt: Der ehemalige Sozialdezernent Christoph Manjura sagt vor Gericht aus, rund 60.000 Euro für Arbeitsverhältnisse bei der Awo erhalten zu haben, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen. Wegen Scheinarbeit verurteilt: Der ehemalige Sozialdezernent Christoph Manjura gestand vor Gericht, rund 60.000 Euro für Arbeitsverhältnisse bei der Awo erhalten zu haben, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen. © Michael Schick/Imago

Manjura räumte ein, zwischen 2015 und 2017 knapp 60.000 Euro netto für zwei Arbeitsverhältnisse bei der Arbeiterwohlfahrt erhalten zu haben, ohne die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Als Referent für die Geschäftsführung sollte er 30 Wochenstunden arbeiten, zudem erhielt er einen Minijob in einem Altenpflegeheim. „Das kann auch der Awo-Führung nicht verborgen geblieben sein, wurde von ihr aber zu keiner Zeit thematisiert“, erklärte der ehemalige Politiker vor Gericht.

Awo-Skandal in Frankfurt: Christoph Manjura erhält Geldstrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt warf Manjura Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall vor. Nach ihrer Darstellung beliefen sich die Arbeitgeberkosten für beide Jobs auf mehr als 100.000 Euro. Die damalige Chefin der Awo Wiesbaden soll sich von diesem Arrangement erhofft haben, dass der damalige Stadtverordnete sich für die Interessen des Verbandes einsetzen würde – eine Einflussnahme, die Manjura jedoch bestritt.

Die Verteidigung legte dem Gericht einen Überweisungsbeleg vor: Erst am Tag vor der Verhandlung hatte der Angeklagte 25.000 Euro an die Awo zurückgezahlt. Die Anklagevertreter werteten dies als „ein guter Anfang und ein Zeichen, dass man sich bemüht, den Schaden wiedergutzumachen“. Zusätzlich zur Geldstrafe werden die noch übrigen rund 34.000 Euro eingezogen.

Keine Vorbestrafung für Manjura

Mit 90 Tagessätzen zu je 20 Euro bleibt das Urteil knapp unter der Grenze zur Vorbestrafung. Das Gericht berücksichtigte dabei die lange Verfahrensdauer von rund zweieinhalb Jahren seit Zulassung der Anklage sowie die persönlichen Konsequenzen für den Verurteilten. Manjura hatte seine politische Karriere aufgeben müssen und kandidierte 2023 nicht wieder als Dezernent. „Ich hätte natürlich gerne weitergemacht und ohne dieses Verfahren auch sicher weitermachen können“, sagte er vor Gericht. Seitdem habe er berufliche Schwierigkeiten und persönliche Anfeindungen erlebt.

Der Awo-Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen war 2019 aufgeflogen und beschäftigt die Justiz bis heute mit mehreren Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozessen. Im Zentrum stehen die Awo-Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden. Auch der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde im Zuge der Affäre wegen Vorteilsannahme verurteilt und musste sein Amt niederlegen. (nok/dpa)