Dieses Spiel war der Aufreger des 5. Spieltags in der Frauen-Bundesliga. Beim Stand von 1:0 musste das Derby zwischen dem 1. FC Köln und Bayer Leverkusen wegen eines Flutlichtausfalls in der 36. Minute durch Schiedsrichterin Annika Kost (33) am 5. Oktober 2025 abgebrochen werden.

Jetzt steht fest: Der DFB hat eine Wiederholung der Partie angesetzt. Gespielt wird am 16. Oktober um 18 Uhr im Kölner Franz-Kremer-Stadion. Die Partie beginnt ab der 1. Minute neu – beim Stand von 0:0. Tickets behalten ihre Gültigkeit.

Der neue Termin sorgt für großen Ärger. Köln und Bayer 04 sind sauer auf den DFB. Leverkusens Lizenz-Direktor Thomas Eichin (58) spricht für beide Vereine: „Weder der FC noch wir können die kurzfristige Ansetzung nachvollziehen.“

Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs führten die Frauen des 1. FC Köln 1:0 gegen Leverkusen

Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs führten die Frauen des 1. FC Köln 1:0 gegen Leverkusen

Foto: Jan Huebner/Jan Huebner

Eichin kritisiert aus Leverkusener Sicht, dass die Werkself-Frauen nun drei statt zwei Spiele innerhalb von sieben Tagen absolvieren müssen: „Zwischen den beiden wichtigen Spielen in Hoffenheim und gegen Wolfsburg ist dieser Termin nicht im Sinne einer vernünftigen Trainingssteuerung und erhöht das Verletzungsrisiko unserer Spielerinnen. Wir nehmen dieses Urteil mal wieder zähneknirschend hin.“

Eichin spielt damit auf die Wiederholung der Leverkusener Partie beim SC Freiburg am 1. Spieltag aus der Vorsaison an. Damals hatte die Schiedsrichterin einen Fehler nach einem zunächst von Bayer verschossenen Elfer begangen. Das Spiel wurde mit einer Verzögerung von fast einem halben Jahr wiederholt.

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Im Fall des abgebrochenen Derbys spricht der FC von einem „unvorhersehbaren Materialfehler an der erst im Jahr 2023 komplett erneuerten Flutlichtanlage“. Der DFB habe festgestellt, dass „den 1. FC Köln am Flutlichtausfall kein Verschulden“ treffe.

Köln liefert die Begrünung für die Neuansetzung beim Stand von 0:0: „Da das Meisterschaftsspiel damit ohne Verschulden beider Klubs vorzeitig abgebrochen wurde, ist es nach § 18 Nr. 4 Satz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an demselben Ort zu wiederholen. Eine ‚Fortsetzung‘ des Spiels ab der unterbrochenen Spielminute mit dem seinerzeitigen Spielstand sieht die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nicht vor.“