Erleichterung für Handwerker: Im Kreis Esslingen gilt künftig ein einheitlicher Parkausweis für Firmenfahrzeuge. Foto: Oliver Berg
Ab 2026 können Handwerker im Einsatz im gesamten Esslinger Kreisgebiet gebührenfrei parken. Für die Sondergenehmigung müssen Betriebe aber eine happige Jahresgebühr zahlen.
Nach jahrelanger Diskussion ist es nun soweit: Mit Beginn des nächsten Jahres können Handwerksbetriebe im Kreis Esslingen einen Sonderparkausweis beantragen. Dieser ermöglicht es ihnen, in allen 44 Städten und Gemeinden zu parken, ohne am Automaten ein Ticket ziehen zu müssen.
„Mit diesem Ausweis wird Handwerksbetrieben die tägliche Arbeit erheblich erleichtert, insbesondere bei kurzfristigen Einsätzen und wechselnden Einsatzorten“, ist Esslingens Landrat Marcel Musolf überzeugt. Die vom Ausschuss für Technik und Umwelt des Kreistages einstimmig beschlossene Einführung eines einheitlichen Handwerkerparkausweises stellt aus Sicht der Kreisverwaltung einen „wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des lokalen Handwerks“ dar. Denn jetzt gilt: Einer für alle.
Die bislang vielfältig vorhandenen Regelungen in den einzelnen Kommunen würden den besonderen Einsatzbedingungen der Handwerker, die ihre Service- oder Transportfahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigten, nicht gerecht werden, heißt es in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die nun unterzeichnet werden soll. Denn diese würden nicht nur gebietsübergreifend tätig sein, sondern oft auch kurzfristig zu Hilfe gerufen, wenn etwa ein Wasserrohr geplatzt oder der Strom ausgefallen ist.
Im Rems-Murr-Kreis gibt es den einheitlichen Handwerkerparkausweis bereits seit 2022. Foto: Landratsamt
Dass viele Regionen und Landkreise bundesweit bereits ähnliche Modelle eingeführt haben, unterstreiche den Bedarf eines solchen Angebotes, heißt es aus dem Landratsamt. Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen sowie den elf Kommunen mit eigener Straßenverkehrsbehörde erarbeitet und ist, wie der Landrat betont, „ein gelungenes Beispiel für das interkommunale Miteinander“.
Der Landrat spricht von einer „praxisnahen Lösung“
Die „praxisnahe Lösung“, von der Musolf spricht, sieht vor: Handwerksbetriebe, die bestimmte Voraussetzungen wie etwa die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer erfüllen, können über ein Onlineportal einen Parkausweis für Fahrzeuge beantragen, die zwingend für ihre Tätigkeit benötigt werden – Kombis, Kastenwagen oder Transporter beispielsweise. Dafür müssen die Kennzeichen der jeweiligen Autos und weitere Daten angegeben werden.
Mit dem Ausweis hinter der Windschutzscheibe dürfen die registrierten Fahrzeuge dann gebührenfrei an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten sowie auf Bewohnerparkplätzen, auf Flächen mit eingeschränkten Halteverboten und selbst in Fußgängerzonen – außer auf Markt- und Veranstaltungsflächen – abgestellt werden. Ein Freibrief ist die Sondergenehmigung freilich nicht: Das Halten auf Behindertenparkplätzen, im absoluten Halteverbot und auf Gehwegen ist nicht zulässig. Und: Sie gilt ausdrücklich nur für jene Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird.
Mit provisorischen Zetteln soll Schluss sein. Foto: Elke Hauptmann
Der Kreis-Handwerkerparkausweis gilt für ein Jahr, danach erlischt er automatisch und muss neu beantragt werden. Günstig ist er allerdings nicht, kritisieren die Kreistagsmitglieder. Die Verwaltungsgebühr beträgt 200 Euro pro Fahrzeug. Und damit ist Esslingen deutlich teurer als die Nachbarkreise. Im Rems-Murr-Kreis kostet er nur 50 Euro für zwölf Monate, der Kreis Böblingen verlangt 100 Euro.
Kommt der Parkausweis bald auch für Pflegedienste?
Musolf rechtfertigt die Höhe mit Verweis auf die Kosten in einzelnen Städten. In Esslingen etwa kostet die Ausnahmegenehmigung für Handwerker 126 Euro pro Jahr und Fahrzeug. „Die kreisweite Gültigkeit stellt einen Mehrwert dar, deshalb sollte der Ausweis nicht günstiger sein“, argumentiert der Landrat. Zudem hätten die Kommunen weniger Einnahmen, wenn die Parkgebühren entfallen. Wie viel Geld der Parkausweis im Gegenzug einbringen wird, lässt sich noch nicht abschätzen.
Zwei Jahre lang wollen der Landkreis Esslingen und die elf beteiligten Städte das Konzept nun testen. Dabei soll nicht nur die Anzahl der erteilten Handwerkerparkausweise erfasst, sondern auch ermittelt werden, an welchen Stellen möglicherweise Probleme auftreten. Wie die Sichtkarte für das Fahrzeug künftig aussehen soll, steht noch nicht fest. „Der Zeitplan ist sportlich“, räumt Musolf ein.
In einem nächsten Schritt will die Kreisverwaltung die Parkregelung auch auf Pflegedienste ausweiten – das ist ein ausdrücklicher Wunsch der Kreistagsfraktionen. Entsprechende Gespräche mit den Kommunen und sozialen Diensten würden derzeit geführt, teilt der Landrat mit. Zum möglichen Einführungstermin könnten noch keine Angaben gemacht werden.
Der Weg zum Parkausweis
Antragsstellung
Anträge sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk erstmals vom Handwerkerparkausweis Gebrauch gemacht werden soll. Möglich ist das bei elf Kommunen: Esslingen, Filderstadt, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Ostfildern, Aichtal, Neuhausen, Plochingen, Wendlingen und Wernau. Für die anderen Kommunen ist die Kreisverwaltung zuständig, die Ausgabe der Ausweise übernimmt das Straßenverkehrsamt im Landratsamt.
Voraussetzungen
Den Handwerkerparkausweis können nur Betriebe beantragen, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet sind. Möglich ist dies für Service-, Werkstatt- oder Montagewagen sowie für Fahrzeuge, die zum Transport schwerer oder sperriger Materialien benötigt werden. Ein Betrieb kann beliebig viele Ausweise beantragen. Auf der Sichtkarte können zwei bis drei Kennzeichen stehen, die Berechtigung gilt aber immer nur für eines der angegebenen Fahrzeuge.