Drake zieht vor Gericht den Kürzeren. Der kanadische Rapstar hatte im vergangenen Jahr wegen Kendrick Lamars Disstrack „Not Like Us“ gegen das gemeinsame Major Label Universal Music geklagt. Dabei ging es um den Vorwurf, dass UMG den Song bewusst verbreitet haben soll, um Drake zu verleumden. Das Gericht sieht das aber wohl anders. Wie unter anderem Complex berichtet, hat die zuständige Richterin die Klage zurückgewiesen.
Drake verliert vor Gericht gegen Universal Music
Laut den Gerichtsdokumenten, die Complex vorliegen, bezeichnet die Richterin Jeanette Vargas in ihrem Urteil „Not Like Us“ als „non actionable opinion“. Das heißt konkret: Bei den Disses im Track (wie zum Beispiel, dass Drake pädophil sein soll) handelt es sich um subjektive Äußerungen, die keinen beweisbaren Sachverhalt darstellen und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen können.
Vargas begründet das damit, dass der Track inmitten eines „bissigen Wortgefechts“ zwischen Kendrick und dem OVO Sound-Chef veröffentlicht wurde. Während einer „hitzigen öffentlichen Debatte“ wie einem Rap-Beef erwarte das Publikum, dass die Teilnehmenden sich aufgebauschte Rhetorik, Schimpfwörter und Übertreibungen zunutze machen – somit alles Dinge, die vor Gericht nicht belangt werden können. Im gesamten Kontext der Veröffentlichung von „Not Like Us“ sei sich das Gericht sicher, dass ein „vernünftiger Zuhörer“ nicht zu dem Schluss hätte kommen können, dass Kendrick Lamar objektive Fakten über Drake rappen würde.