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Kassenärzte-Chef Andreas Gassen will Schluss machen mit dem Gang zum Arzt wegen eines Schnupfens am ersten Krankheitstag. In der Debatte um mehr Effizienz im Gesundheitswesen fordert er eine Lockerung bei Krankschreibungen – und mehr Eigenverantwortung für Arbeitnehmer.

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Gassen sagt dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“: „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären.“ Seine Forderung: Diese Ausnahme müsse aus dem Gesetz gestrichen werden.

Künftig solle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) grundsätzlich erst ab dem vierten Tag fällig sein. „Eine generelle Krankschreibung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attests und nicht eines Formvordrucks“, so Gassen.

Mehr zum ThemaMehr Eigenverantwortung gefordert

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) denkt sogar darüber nach, die Frist ganz auf vier oder fünf Tage zu verlängern. Ziel sei eine „vom mündigen Arbeitnehmer selbst verantwortete Karenzzeit“. Erst am fünften oder sechsten Krankheitstag müsste dann eine AU vorgelegt werden.

Derzeit gilt: Eine Krankschreibung ist gesetzlich erst nach drei Tagen Pflicht – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher. Rund 116 Millionen AUs werden laut Gassen jedes Jahr ausgestellt, etwa ein Drittel davon für maximal drei Tage. Fiele dieser Teil weg, könnten 1,4 Millionen Arbeitsstunden und rund 100 Millionen Euro eingespart werden.

Entlastung auch für Eltern

Auch Eltern sollen profitieren: Bei kranken Kindern ist bislang schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest nötig. Gassen nennt das „unnötige Bürokratie“.

Besonders in Zeiten vieler Infekte könnten Kinderärzte und Eltern gleichermaßen entlastet werden, wenn kurze Fehlzeiten ohne Arztbesuch möglich wären.

Sein Appell: Vertrauen in die Eigenverantwortung – und weniger Papierkram für Bagatellerkrankungen.