13.10.2025 – 10:00
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Stuttgart (ots)
Dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist es gelungen, die Basis von Cyberkriminellen im Internet in erheblichem Ausmaß zu zerschlagen. Durch die Maßnahmen wurden die kriminellen Akteure erheblich geschwächt, indem ihre technische Infrastruktur gezielt außer Kraft gesetzt wurde. Zugleich hat die Aktion zahlreiche weitere Betrugsstraftaten zum Nachteil argloser Bürgerinnen und Bürger verhindert.
Im Rahmen der Operation Herakles wurden in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) sowie in Zusammenarbeit mit Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden Anfang des Monats insgesamt 1.406 aktive illegale Domains beschlagnahmt und die Seiten vom Netz genommen. Über die nun gesperrten Domains sollten Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht und zu vermeintlichen Investitionen auf manipulierten Handelsplattformen verleitet werden. Es besteht daher der Verdacht des Cybertrading-Betrugs. Solche Seiten werden millionenfach geklickt. Mit dem Schlag gegen die international agierenden Cyberkriminellen wird größerer Schaden verhindert.
Wesentlich für den erfolgreichen Zugriff war die enge Zusammenarbeit zwischen Cybercrime-Zentrum, Landeskriminalamt und der BaFin. Dadurch gelang es, die betrügerischen Onlineplattformseiten schnell zu identifizieren und außer Betrieb zu setzen, bevor weitere Anleger geschädigt wurden.
Zur Bekämpfung des Deliktsphänomens führen das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg Ermittlungen gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des Cybertrading-Betrugs (sog. Cybertrading-Fraud). Das Betrugsmodell des Cybertrading-Fraud sieht regelmäßig ein arbeitsteiliges Vorgehen vor (Crime as a Service). Die Täter erstellen Internetauftritte, auf denen sie die Eröffnung eines vermeintlichen Handelskontos für das Trading mit Finanzinstrumenten einem breiten Publikum anbieten. Hierbei wenden sich die Täter bewusst an den deutschen Markt und gezielt an Personen, die in Deutschland leben und wohnen. Die Betreiber der Internetauftritte verfügen jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin, Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte zu erbringen. Die BaFin identifiziert regelmäßig im Vorfeld verdächtige Domains, nimmt diese vom Netz und veröffentlicht dazu Warnmeldungen, um Finanzakteure vor Cybercrime zu schützen.
Die beschlagnahmten Domains wurden auf eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gehostete Beschlagnahmeseite umgeleitet und können nun nicht mehr zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Zur Warnung der Nutzerinnen und Nutzer wird ein Sicherstellungsbanner angezeigt.
Durch die Maßnahmen wurden die kriminellen Akteure erheblich geschwächt. Alleine seit der Umleitung am 3. Oktober 2025 konnten rund 866.000 Aufrufe durch Nutzer auf die übernommenen Seiten festgestellt werden.
Bereits im Juni dieses Jahres konnten bei einer ähnlichen Aktion rund 800 illegale Domains gesperrt werden. Seitdem wurde durch rund 5,6 Millionen Nutzer mehr als 20 Millionen Mal versucht, die im Juni gesperrten Seiten aufzurufen (Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums und des Landeskriminalamts vom 17. Juni 2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6057178)
Das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg werden in Kooperation mit der BaFin ihr entschiedenes Vorgehen gegen solche Straftaten im Netz fortsetzen und kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, um Cyber-Trading-Betrug sowie andere Formen der Online-Kriminalität effektiv zu bekämpfen.
„Die Beschlagnahme der Websites verdeutlicht das riesige Ausmaß des Betrugs über Online-Handelsplattformen. Die Täter werden dabei immer professioneller“, sagt Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention. „Sie verwenden Künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken. Die Finanzaufsicht geht in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gegen diese unerlaubten Geschäfte vor.“
Information
Bei dem sogenannten Cybertrading-Fraud werden gutgläubige Kunden dazu bewogen, im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen auf betrügerischen Internetplattformen zu investieren. Die Täter spiegeln dabei vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen, auf denen die Kunden investieren könnten. Tatsächlich werden die eingezahlten Gelder zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt. Die für den Kunden im Internet aufrufbare Handelsplattform wird ebenso wie das angebliche Kundenkonto nur vorgetäuscht. Flankierend werden die Geschädigten von sogenannten Brokern, die aus organisierten Callcentern im Ausland heraus handeln, dazu animiert, weitere Gelder zu investieren. Viele Geschädigte bemerken aufgrund des professionellen Vorgehens der Täter und des Einsatzes von gefälschten Handelsplattformen über Monate hinweg nicht, dass sie betrogen werden und werden zu weiteren Einzahlungen motiviert. Das Geld ist für die Geschädigten in der Regel vollständig verloren.
Das Deliktsphänomen „Cybertrading-Fraud“ hat sich in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt, mit stetig steigenden Fallzahlen.
Das Landeskriminalamt, das Cybercrime-Zentrum und die BaFin empfehlen bei besonders verlockend klingenden Angeboten:
– Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie
sich anmelden oder Geld überweisen.
– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit,
um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten.
– Geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum
Online-Banking oder Depot, preis. Übermitteln Sie keine Kopien
Ihrer Ausweisdokumente oder Zahlungskarten.
– Nutzen Sie den Service der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
oder einer unabhängigen Finanzberatung und lassen Sie Angebote
prüfen.
– Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.
Über die Maschen unseriöser Anbieter und wie Sie sich schützen können, informiert die Polizei und die BaFin ausführlich auf ihren Webseiten: Polizeiliche Kriminalprävention (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/kredit-und-anlagebetrug/) | BaFin (https://www.bafin.de/ref/19642278)
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum
Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressesprecher
Jürgen Glodek
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Pressesprecher Abwicklung und Geldwäscheprävention
Ruprecht Hammerschmidt
E-Mail: ruprecht.hammerschmidt@bafin.de
Telefon: 0228 4108-3135
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