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Parken gegen Gebühr am Bahnhof. Wer nicht zahlt, muss derzeit eine pauschale Strafe zahlen.Parken gegen Gebühr am Bahnhof. Wer nicht zahlt, muss derzeit eine pauschale Strafe zahlen. © ms

Ein Parkdienstleister verlangt in Bremen 40 Euro Vertragsstrafen, wenn Kunden nicht zahlen. Die Verbraucherzentrale hält das für zu hoch und klagt.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat die Firma Wemolo mit Sitz in München wegen der Praxis verklagt, 40-Euro-Vertragsstrafen für unbezahlte oder verspätet gezahlte Gebühren in Parkhäusern zu verlangen. Die Unterlassungsklage richtet sich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Das Oberlandesgericht Bamberg soll grundsätzlich klären, ob die Vertragsstrafen rechtlich zulässig sind.

Wemolo überwacht nach Angaben der Verbraucherzentrale die Parkplätze am Busbahnhof, das Parkhaus „Am Wall“ und das an der Konsul-Smidt-Straße. Die Erfassung arbeitet digital und schrankenlos mit Kennzeichenerkennung. Die Kunden sollen über eine App oder den Automaten bezahlen. „Wenn sie das nicht tun, berechnet das Unternehmen zusätzlich zur Parkgebühr die 40 Euro“, sagt Gerrit Cegielka, Jurist der Verbraucherzentrale, im Gespräch mit der Mediengruppe Kreiszeitung. Geringe Gebühren – bis zu 2,50 Euro – seien nach der ersten kostenlosen Mahnung zwar erlaubt, aber nicht pauschale Strafen, meint er.

Bereits im Juli 2025 hatte die Verbraucherzentrale die Geschäftspraxis des Unternehmens abgemahnt und eine entsprechende Unterlassungserklärung eingefordert. Wemolo habe dies abgelehnt, weil man Schwarzparker abschrecken wolle. „Der Dienstleister orientiert sich mit seinen Strafen am Schwarzfahren im Personennahverkehr“, erklärt Cegielka. Das sei aber nicht zulässig.

Deshalb habe man sich nun entschieden, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen, ergänzt Parsya Baschiri, Leiter des Fachbereichs Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Nun ist es an der Zeit, diesen für eine Vielzahl von Verbrauchern relevanten Streitpunkt gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Nach eigenen Angaben bearbeitet die Verbraucherzentrale regelmäßig Beschwerden wegen der Gebühren für Parkplätze. In einem weiteren Verfahren will die Zentrale demnächst gegen ihrer Meinung nach zu hohe Mahngebühren vorgehen.