– Erst schreitet die BaFin ein, dann werden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug gegen den Geschäftsführer der fränkischen Immobiliengruppe eingeleitet – nun folgt die Insolvenz.

Die „Löffler Immobiliengruppe GmbH“ aus Kammerstein im Landkreis Roth hat nach dem Eingreifen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) am 29. September 2025 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war eine Anordnung der BaFin, die sämtliche Kundengelder zur Rückzahlung verpflichtete.

Laut dem Portal anwalt.de wirft die BaFin der „Löffler“-Gruppe vor, unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben zu haben: „Viele Anleger hatten ihr Kapital in Form von Nachrangdarlehen investiert, die besonders riskant sind, da sie im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden und ein Totalverlust drohen kann“. Daher wurden die Konten eingefroren, was schließlich zur Insolvenz der fränkischen Immobiliengruppe führte. Gegen Geschäftsführer Jörg Löffler laufen zudem Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug, so heißt es weiter in dem Bericht.

Anwalts-Portal gibt Tipps für betroffene Anleger

Das Rechtsportal gibt Tipps für betroffene Investoren: Demnach sei es wichtig, dass Anleger, die in Produkte oder Projekte der „Löffler Immobiliengruppe“ investiert haben, Schadensersatzansprüche geltend machen: „Besonders Anlagevermittler können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufklärungspflichten verletzt haben, insbesondere bei Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).“ Neben der Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht – besonders dann, wenn Vermittler ihre Informationspflichten verletzt haben, weil diese Anlageform niemals für Anleger geeignet, die eine sichere Anlageform gesucht haben, erklärt Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger.

Laut des Portals pleiteticker.info ordnete das Amtsgericht Nürnberg am 2. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „Löffler Immobiliengruppe GmbH“ an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg bestellt. Er sei demnach damit beauftragt, das verbleibende Vermögen zu sichern und zu überwachen. Sämtliche finanziellen Verfügungen dürfen ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen.

„Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung verändert oder beiseitegeschafft werden.“ Gläubiger können somit ihre Ansprüche künftig ausschließlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen – das geordnete Verfahren sei ein Vorteil für die Beteiligten.

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