Sie kündigt, er zieht vor Gericht

„Heißes Bild“: Anwalt schickt Mandantin zweifelhafte Nachrichten

14.10.2025 – 13:53 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gerichtssaal: Ein Anwalt verklagt seine eigene Mandantin auf Bezahlung – die wirft ihm sexuelle Belästigung vor. (Quelle: Michael Matthey/dpa-bilder)

Ein Anwalt schreibt seiner Mandantin anzügliche Nachrichten. Sie kündigt daraufhin das Mandat, will die entstandenen Kosten nicht zahlen. Doch der Anwalt zieht vors Amtsgericht Hannover.

Das Amtsgericht Hannover hat am Dienstag entschieden, dass eine 35-jährige Frau ihrem Anwalt 1.052,18 Euro zahlen muss. Sie hatte das Mandat gekündigt, nachdem ihr der Anwalt unprofessionelle Nachrichten gesendet hatte.

Der Anwalt hatte ein Foto der Mandantin in einer WhatsApp-Nachricht als „heißes Bild“ bezeichnet. Auch schrieb er: „Dein Freund hat so ein Glück“ und fragte, ob sie noch mehr „heiße Fotos“ habe. Die Frau erklärte, sie sei schockiert gewesen und habe das Verhalten als unprofessionell empfunden. Daraufhin kündigte sie das Mandat und verweigerte die Zahlung der Anwaltskosten.

Der Anwalt verklagte sie daraufhin. Nach Angaben des Gerichts habe der Anwalt argumentiert, dass seine Nachrichten freundschaftlicher Natur gewesen seien und mit der anwaltlichen Tätigkeit nicht im Zusammenhang stünden. Auch hätten sie keinen sexuellen Inhalt. Seine Arbeit als Anwalt habe er anstandslos erledigt.

Richterin Katharina Wronna betonte, dass solche Äußerungen im Anwaltsverhältnis nichts zu suchen hätten – „aber auch gar nichts“. Die fristlose Kündigung des Mandats sei gerechtfertigt, jedoch müsse die Frau die Anwaltskosten trotzdem tragen. Das Gericht stellte fest, dass der Gebührenanspruch des Anwalts nicht verfalle, da unklar sei, ob die Frau für die zivilrechtlichen Verfahren einen neuen Anwalt beauftragt habe.

Die 35-Jährige, die seit fünf Jahren in Deutschland lebt, kennt den Anwalt aus einem Asylverfahren seit 2020. Sie betonte, dass die Nachrichten des Anwalts ihr unangenehm gewesen seien. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils kann nun Einspruch erhoben werden. Die Verurteilte sagt, sie wolle dies mit ihren Anwälten besprechen.