Der Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen zwei happige Geldstrafen vom DFB hat sich gelohnt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat nach einer mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main, bei der von Dynamo-Seite u.a. Finanzgeschäftsführer Stephan Zimmerman anwesend war, die Strafen um insgesamt knapp 49.000 Euro gesenkt.
Bei der Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Sportgerichts-Vorsitzenden Georg Schierholz gab das Gremium somit dem Einspruch der Dresdner teilweise statt.
Konkret wurde die Strafe für die Ausschreitungen in der vorigen Drittliga-Saison beim Skandal-Spiel bei Hansa Rostock von 113.450 auf 90.000 Euro herabgesetzt. Für die Vorfälle beim Spiel bei Waldhof Mannheim korrigierte der Verband die Strafe von 100.350 auf 75.000 Euro nach unten.
Beide Urteile sind jetzt rechtskräftig
Damit sind beide Urteile jetzt rechtskräftig, Dynamo Dresden kann in beiden Fällen jeweils ein Drittel der Strafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.