Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf weiterhin nicht bei Wahlen antreten, da sie wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilt wurde. Ein Antrag der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN), die gegen das Kandidaturverbot Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde vom Staatsrat, der die Regierung in Rechtsfragen berät, zurückgewiesen. 

Im März hatten die Richter es als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf etwa vier Millionen Euro geschätzt. 

Berufungsverfahren soll im Januar 2026 stattfinden

Deswegen wurde Le Pen zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Weil Le Pen in Berufung gegangen ist, ist die Haftstrafe ausgesetzt. Le Pen wurde außerdem zu einer sofort geltenden fünfjährigen Nichtwählbarkeit verurteilt und von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.

Das Berufungsverfahren ist für den 13. Januar bis zum 12. Februar 2026 geplant. Sollte das Urteil milder ausfallen und das Kandidaturverbot aufgehoben werden, könnte Le Pen voraussichtlich bei den 2027 anstehenden Präsidentschaftswahlen antreten. 

Sollte die französische Regierung vor dem Berufungsverfahren stürzen und es zu Neuwahlen kommen, könnte Le Pen nicht wieder für einen Sitz in der Nationalversammlung kandidieren. Sie würde damit auch ihren Posten als Fraktionschefin verlieren.

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