Die Berufung der BSG Chemie Leipzig hatte Erfolg. Zumindest ein kleines bisschen.
Vor dem NOFV-Verbandsgericht in Berlin wurde erneut der Fall Julian Weigel (24) verhandelt. Der Spieler der BSG Chemie war nach dem 0:0 beim Halleschen FC auf einen Fan losgegangen, der mit weiteren Chaoten des HFC auf den Platz gestürmt war. Dafür wurde er vom Sportgericht für fünf Spiele gesperrt.
Die Attacke von Julian Weigel wurde in zweiter Instanz etwas milder bewertet
Foto: Silvio Buerger
Der Regionalligist ging allerdings in Berufung. Die brachte immerhin das Ergebnis, dass zwei der fünf Spiele bis zum Saisonende zur Bewährung ausgesetzt wurden.
„Auf die Berufung des Spielers hat das Verbandsgericht als Berufungsinstanz die Ausgangsentscheidung des Sportgerichts nunmehr zwar im Ergebnis weitestgehend bestätigt, jedoch gleichzeitig die besonderen Umstände und den persönlichen Eindruck des Spielers vor dem Verbandsgericht berücksichtigt, sodass die Voraussetzungen für die Aussetzung eines Teils der Strafe zur Bewährung angenommen werden konnten“, heißt es in einer Mitteilung.
Bedeutet: Weigel, der deshalb schon ein Spiel aussetzte, muss nun noch zwei Spiele zuschauen, fehlt also auch am Sonntag im Derby bei Lok Leipzig.
In der Begründung des Gerichtes heißt es: „Das Verbandsgericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Spieler der Gastmannschaft nach einem langen Anlauf und mit hoher Geschwindigkeit den Anhänger des Halleschen FC tätlich anging und diesen dabei zu Boden brachte. Aus Sicht des Verbandsgerichts gab es jedenfalls für die besondere Intensität des Verhaltens des Chemie-Spielers keinen rechtfertigenden Grund, da auch mildere Maßnahmen zum Schutz seines Mitspielers ausgereicht hätten.“
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Quelle: Instagram/PallamanoAretusa15.10.2025
Und weiter: „Das Verbandsgericht wertete jedoch zugunsten des nicht vorbestraften Spielers das Fehlverhalten der Anhänger des Halleschen FC sowie die psychische Überforderung in einer extremen Ausnahmesituation.“
Die sportgerichtlichen Verfahren beim NOFV-Sportgericht hinsichtlich der Vorwürfe des Fehlverhaltens der Anhänger des Heimvereins und des Gastvereins sind dagegen noch nicht abgeschlossen.