Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 21-Jährigen erhoben, der unter dem Alias „White Tiger“ im Internet Kinder und Jugendliche zu selbstverletzenden Handlungen getrieben haben soll – bis hin zum Suizid. Vorgeworfen wird dem jungen Mann aus Hamburg unter anderem der Mord an einem US-amerikanischen Jungen sowie versuchter Mord in fünf Fällen. Der Prozess wird laut Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Insgesamt werden dem Deutsch-Iraner 204 Straftaten zur Last gelegt, jeweils verübt in mittelbarer Täterschaft. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um über das Internet begangene Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Der Tatzeitraum lag zwischen Januar 2021 und September 2023 – zu einem Zeitpunkt, als der Angeklagte zwischen 16 und 19 Jahre alt war.

Der Beschuldigte soll der Kopf einer Gruppe von Cyberkriminellen gewesen sein, die aus sadistisch-sexueller Motivation heraus Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 15 Jahren im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben. Die mehr als 30 betroffenen Kinder kamen den Ermittlern zufolge aus Deutschland, England, Kanada und den USA. Ein 13-jähriger US-Amerikaner wurde demnach in den Suizid getrieben. Er nahm sich früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge während eines live im Internet übertragenen Streams das Leben. Eine 14-jährige Kanadierin habe ebenfalls versucht, Suizid zu begehen. Von den deutschen Opfern stammen den Behörden zufolge zwei aus Hamburg und eines aus Niedersachsen.

Festnahme wegen Mordverdachts im Sommer 2025

Im Sommer war der Angeklagte in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen worden, unter anderem wegen Mordverdachts. Er sitzt in einem Jugendgefängnis in Niedersachsen in Untersuchungshaft. Vor seiner Inhaftierung hatte der mutmaßliche Sexualstraftäter zeitweise an einer privaten Hochschule Medizin studiert.

© Lea Dohle

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Die Hamburger Polizei hatte bereits im Jahr 2021 gegen den heute 21-Jährigen ermittelt. Damals ging es laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht des Besitzes strafrechtlich relevanter pornografischer Aufnahmen. Die Ermittlungen seien jedoch nach einer Vernehmung des Verdächtigen wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

„White Tiger“-Verfahren

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